Da diese Frage sicher für einige interessant ist, werde ich sie nun einmal stellen, auch wenn sie mit Sicherheit vor Jahren schon gestellt wurde:
Auf der Seite der Botschaft steht als Voraussetzung:
Pass (klar)
paßkopie des deutschen Verlobten
2 Passbilder
Wohnsitzbescheinigung des in D lebenden
ausgefüllter Visumsantrag in doppelter Ausführung
Bescheinigung vom Standesamt, dass alle zur Eheschließung notwendigen Unterlagen vorhanden sind
2 Dinar
So, hier und auch sonst niergends steht was von Versicherung und Verpflichtungserklärung.
Versicherung ist ja irgendwo klar, aber Verpflichtungserklärung sozusagen im vorauseilenden Gehorsam?
Wie eine Versicherung abschließen, wenn man gar nicht weiß ab wann??
Vielleicht habe ich ja auch nur was überlesen oder steh auf dem Schlauch???
Über sachkundige Antworten zu den Themen Verpflichtungserklärung und Versicherung würde ich mich freuen

lg
sunny