Damit wir nun rechtsgültig geschieden werden können, benötigt das familiengericht die Bescheiningung, dass mein Mann das Zustellungsschriftstück erhalten hat.
Aber das wären ja wieder 4 Monate oder länger.
Ist das überhaupt notwendig oder kann mir vielleicht den schnellsten Weg einer Scheidung erklären?
notwendig ja......hätte aber auch "öffentlich zugestellt" (Aushang beim Amtsgericht) werden können wenn Du keine Adresse/Hinweis auf seinen Aufenthaltsort hättest.
Auch habe ich gelesen das der Versorgungsausgleich nicht unbedingt benötigt wird, bei einem ausländischen Partner.
Bei meiner deutschen Scheidung 2006 wurde der Versorgungsausgleich ausgeschlossen.
LG Simla
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