Hallo,

aus aktuellem Anlass, hier mal ein paar neue Infos zum Thema Versorgungsausgleich. Vielleicht ist es gerade für jemanden nützlich:

Das Gesetz sieht, anders als bisher, nicht mehr in jedem Fall einen Versorgungsausgleich vor.

Bei einer Ehedauer von unter drei Jahren, wobei das Trennungsjahr hier mit eingerechnet ist, das dies bis zur Einreichung der Scheidung ja abgelaufen sein muss, ist die Durchführung des Versorgungsausgleichs nur noch auf Antrag eines der Ehegatten vorgesehen. Stellt keiner einen solchen Antrag unterbleibt daher der Ausgleich, auch wenn die Rentenanrechte erheblich sind!

http://www.anwalt-scheidung-online.de/versorgungsausgleich.php

Dieses gilt bei einer deutsch/tunesischen Ehescheidung in Deutschland nach deutschem Recht. Wer also kürzer als 3 Jahre verheiratet ist, braucht sich um den Versorgungsausgleich keine Gedanken machen.

Einen schönen Tag noch, Andria


... immer mehr träume im herzen haben als die realität zerstören kann ...