Original geschrieben von: Fatma_Ezzahra
Und wie wärs wenn der Vater, die D Staatsangehörigkeit erwirbt und das Kind ist noch Minderjährig??

Dann würde sich nichts ändern, denn das Kind wurde geboren, BEVOR der Vater die deutsche Staatsangehörigkeit hatte. Zudem ist es ja auch gar nicht beabsichtigt, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, denn ein Aufenthalt in Deutschland ist nicht geplant.

Wäre ein Aufenthalt in Deutschland geplant, wäre dann immerhin noch eine Familienzusammenführung zum Vater möglich - da das Kind aber offenbar bei der Mutter lebt, ist es fraglich, ob der Notwendigkeit für die Familienzusammenführung zugestimmt würde

Original geschrieben von: Fatma_Ezzahra

Du verschtehn wass ik meine??,


Ja, Zuwanderung ins deutsche Sozialsystem. smile

Da muß derjenige, der das beabsichtigt, dann allerdings schon selbst etwas dafür unternehmen, z.B. das Kind offiziell adoptieren.

Oder einfach mal abwarten ... ist ja nicht so total unwahrscheinlich, daß die Türkei in absehbarer Zeit vom Visumzwang ausgenommen wird oder gar ein EU-Mitglied wird.