wenn ein im ausland lebender auslaender (in diesem fall tuerke) eine deutsche heiratet, gibt es dann eine moeglichkeit, dass seine 6 jaehrige uneheliche tochter, die bei der leiblichen mutter lebt, einen deutschen pass erhaelt? ein umzug nach europa kommt nicht in frage, es geht nur um den pass fuer das kind.
ich fuerchte dass es auch von euch keiner weiss, bitte keine raterei und vielleicht und moeglich antworten, hab die botschaft schon angeschrieben, aber die wussten es auch nicht genau. 
Das spricht nicht gerade für diese Botschaft.
Die Situation ist eindeutig: ein Kind erwirbt die deutsche Staatsbürgerschaft (die Voraussetzung für die Erteilung eines deutschen Reisepasses ist) nicht durch Heirat der Eltern, sondern nur durch eigene Abstammung.
Im vorliegenden Fall ist keiner der Elternteile deutsch und das Kind wurde nicht in Deutschland geboren, also gibt es keinen Anknüpfungspunkt für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft. Da weder die leibliche Mutter, noch der leibliche Vater mit neuer Frau in Deutschland leben, kann auch keine Familienzusammenführung nach Deutschland stattfinden (selbst dann würde es dennoch ausschließlich türkische Staatsbürgerin bleiben).
Allein durch entweder Adoption oder die Einbürgerung nach langjährigem Aufenthalt in Deutschland (und Volljährigkeit) könnte dieses Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.