also erstmal Hallo, ich bin neu hier, lese seit einiger Zeit Beiträge und hätte da auch mal eine Frage auf die ich bisher noch keine Antwort gefunden habe. mag sein, dass sie schon mal gestellt wurde hab aber leider noch nicht das ganze Forum durchsuchen könne,daher verzeih wenn ich das thema erneut anspreche.
Es ist so, dass ich im juni in tunesien heiraten werde und das Ehefähigkeitszeugniss und meine Internationale Geburtsurkunde bereits jetzt zu ihm geschickt habe damit er sie dort im Standesamt vorzeigen kann um zu sehen ob das so in Ordnung ist oder ob ich kurz bevor ich fliege nochmal eine aktuelle Geburtsurkunde holen musss. Sie sagen es sei ok da die GU 3 Monate gültig ist und die im juni ohne weiteres verwendet werden kann. Eine Meldebescheinigung brauche ich für die Hochzeit auch nicht und sie sagten meinem Verlobten auch dass ich das Ehefähigkeitszeugnis vorher nicht mehr dort ins Konsulat bringen muss um dieses französiche papier zu holen da es ja bereits in französich ist. Jetzt wollte ich gerne mal wissen ob das sein kann dass man es NICHT zum Konsulat bringen muss!!?? in dem Merkblatt der botschaft steht ja dass man es dort hin bringen muss um dieses ergänzende französiche papier zu bekommen aber wenn das Standesamt sagt die brauchendas nicht wäre das dann ok?? meine sorge ist, dass die heirat dann nicht anerkannt wird oder wie auch immer. hoffe auf Antwort Glg