Original geschrieben von: Claudia Poser-Ben Kahla
Ein Kopftuch ist ein großer Unterschied zur Burka.


In der Quantität ja, in der Qualität nein, denn beide Regelungen beruhen auf der Interpretion derselben Gegebenheiten.

So wird z.B. im Koran bestimmt, daß das, was "offensichtlich oder benötigt" wird, nicht bedeckt zu werden braucht. Dies wird der Sunna als "Hand und Gesicht" definiert. Im Umkehrschluß wird argumentiert, daß das Haar zu bedecken sei, da dies ja kein Teil des Gesichtes sei.
Für die Burka wird die Interpretation weitergeführt, nämlich so, daß nur die Innenfläche der Hand und die Augen für den unbedingten Gebrauch notwendig seien und daher unbedeckt bleiben dürfen (-> Burka mit Sehschlitz). Noch weiter geht die Behauptung, daß nicht die Augen, sondern nur ein einziges Auge ausreichen würde, um sich z.B. fortzubewegen ("einäugige Burka"). Und die derzeit weitgehendste Einschränkung fand heraus, daß es ja im Prinzip auch ausreicht, durch ein Gitter hinauszuschauen, um die unbedingt notwendigen Informationen über die Umgebung zu erhalten.

Mit dem Fortschritt der Technik wird da sicher bald der nächste Schritt folgen, nämlich die Kamera, die ein Bild direkt ins Auge einspiegelt (das gibt es ja bereits) und eine direkte Sichtverbindung von Auge zu Umgebung überhaupt nicht mehr erforderlich ist. Damit kann dann endlich ganz auf Sehschlitze und Gitter verzichtet und die Frau komplett durch undurchsichtigen Stoff von der Umgebung abgetrennt werden.

Wer bei der obenstehenden Schilderung die Intention nicht erkennt, dem ist wohl nicht mehr zu helfen...