Original geschrieben von: Zarzouna
Im Islam gibt es "keinen Zwang im Glauben" somit ist das Zwingen seiner Frau ein Kopftuch zu tragen eine Sünde, und derjenige der das tut muss sich inshallah dafür Verantworten wenn er vor Allah steht.


Tatsächlich ist der Vers 2.256 in Verbindung mit 2.257 so zu verstehen: Niemand wird zum Islam gezwungen (also Muslim zu werden) - der Grund dafür ist, daß jeder es von selbst klar erkennen kann, daß nur der Islam der einzig richtige Glaube ist, und deshlab braucht man auch niemanden dazu zu zwingen.
Sämliche anderen Variationen sind allerdings ausgeschlossen - so besteht sehr wohl ein Zwang IN der Religion und auch einer gegen ANDERE Religionen.

Was die Frauenbkleidung angeht - der Koran spricht nirgendwo davon daß Kopftuch oder Gesichtsvorhang getragen werden müssen. Ein Zwang dazu kann also nicht aus dem Text hergeleitet werden (wer es tut, der beruft sich auf das Schweizer Messer des Islams, nämlich die Hadithen).