wink ....nicht dass Du heute abend von Kamillen träumst wink

Erkenntnisse kann die Botschaft vom Antragsteller selber haben (wird ja im Antragsformular gefragt --> haben sie Vorstrafen), oder eben durch eine Abfrage beim AZR/Ausländerzentralregister oder durch Abfrage beim SIS/Schengener Informationssystem.
Auf tunesische "Datenbanken" haben die Deutschen keinen Zugriff.
Wenns nicht angefordert wurde, würde ich es nicht vorlegen. Denn man geht ja davon aus, dass man wahre Angaben im Antrag macht. wink
LG Simla