[
Man bekommt ein Visum zur FZF, Deutschland.
Nach der Einreise ist die Aufenthaltsanzeige erforderlich (Anmeldung).
Nach Antrag auf AE und Erfüllung der Vorrausetzungen wird eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Diese KANN zwischen 1 und 3 Jahren erteilt werden. (1 Jahr ist da schon eher die Sparversion!).
Und verlängert wird auch nicht einfach so - sondern nur nach Erfüllung der Vorlagen smile

hallo ihr lieben,

also meine freundin hat mir das so erzählt das war erst vor kurzem sie hat das auch gehebt ihr mann kam, dann erst für 3 monate und danch hat er direkt für ein jahr bekommen, jetzt bald ist das jahr vorbei und er geht nochmal dahin um sich das zu verlängern smile

liebe grüße


*Leben und Leben lassen*
*Elhamdollah je rabbi*