Original geschrieben von: ammoura

dann bekommt er ein visum für 3 mante erstmal. wenn er dann in deutschland ist und du mit ihm nochmal zusammen zu behörde gehst bekommt er ein visum für ein jahr das wird dann immer verlängert...

Man bekommt ein Visum zur FZF, Deutschland.
Nach der Einreise ist die Aufenthaltsanzeige erforderlich (Anmeldung).
Nach Antrag auf AE und Erfüllung der Vorrausetzungen wird eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Diese KANN zwischen 1 und 3 Jahren erteilt werden. (1 Jahr ist da schon eher die Sparversion!).
Und verlängert wird auch nicht einfach so - sondern nur nach Erfüllung der Vorlagen smile
LG Simla