Hallo Pina,

kurze Ergänzung:

Man muss nicht zwangsläufig nach Mednine, es kommt darauf an, wo man gemeldet ist. In dem jeweiligen Bezirk muss man dann das DibDieck (keine Ahnung wie man das schreiben könnte...) beantragen. Und die Steuermarke kaufen.

Wenn dann das Auto nach der max Verweildauer von 1 Jahr raus gebracht wird, dann wird der Eintrag im Pass nicht gelöscht, es kommt ein Zusatz, dass das Auto wieder ausgeführt wurde mit Datum dazu.

Dann muss das Auto 6 Monate außer Landes bleiben. Wenn man das Auto wieder mitbringen möchte, dann sollte man auch unbedingt beachten, dass derjenige, der das Auto reinbringen möchte AUCH 6 Monate außer Landes verweilt haben muss.

Ansonsten wird das Auto direkt von der Fähre auf den Parkplatz vom Zoll gebracht ;(

VG