Mag ja sein... aber so etwas dürfte normalerweise nicht sein... Wenn ich das alleinige Sorgerecht für mein Kind hab, dann gehört auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht dazu...

Ich kann ja noch nachvollziehen (auch wenn ich es keineswegs toleriere), dass man bei nicht TN-Müttern die Sache etwas skeptischer angeht. Der Richter ist der Meinung, diese Mütter würden die Kinder evtl. nicht nach dem Wohlwollen des Vaters erziehen...OK, verständlich, hier treffen Welten aufeinander... Was spricht dann gegen eine TN-Mutter??? In welchem Jahrhundert bewegen wir uns hier rechtlich? Einer Mutter das Sorgerecht ohne entsprechendes Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder zu gewähren, wird zur Farce und dient also mehr zur Aufenthaltsbestimmung der Frau durch den Mann trotz Scheidung???

Ich bin frustriert... obwohl mich der Fall nicht direkt betrifft... grrrr


Alles Gute,
Latifa
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"Schlaf ist ein Symptom von Koffeinmangel... "

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