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Re: Schon wieder eine "Entführung"
[Re: Nela]
#327479
13/04/2010 09:48
13/04/2010 09:48
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Frogger
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Hier scheint es sich laut Bericht um eine tunesische Mutter zu handeln, die - entgegen den Plänen ihres Ehemannes - nicht mit der Familie nach TN zurückkehren wollte?
Es handelt sich aber auch, und das sollte betont werden, beim Vater um einen naturalisierten deutschen Staatsbürger, der sich schon seit 20 Jahren in Deutschland aufhält. Ich halte dies deshalb für nennenswert, weil auch eine Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft und ein 20jähriges Leben in Deutschland offenbar schwächer sind, als der Willen mit Hilfe der -in diesem Punkt- scharia-induzierten Gesetzgebung in Tunesien (und anderen Ländern) eigene Interessen durchzusetzen. Zwar ist dies ein sogenannter "Einzelfall", doch auch Einzelfälle summieren sich im Laufe der Zeit zu "Sammelfällen". Möglich macht dies die Akzeptanz der doppelten Staatsbürgerschaft - denn wenn die Kinder nicht durch Geburt die tunesische Staatsbürgerschaft hätten, sondern nur die deutsche, dann wären solche Aktionen nicht möglich, zumindest aber auch auf tunesischem Staatsgebiet nicht legal. Ich würde gerne einmal von einem Befürtworter der doppelten Staatsbürgerschaft hören, wo genau die Vorteile des Konstruktes liegen sollen und warum diese Vorteile größer als die möglichen Nachteile sein sollen.
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Re: Schon wieder eine "Entführung"
[Re: Frogger]
#327935
22/04/2010 10:25
22/04/2010 10:25
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Nela
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Re: Schon wieder eine "Entführung"
[Re: LOE110209]
#327993
24/04/2010 17:18
24/04/2010 17:18
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faluta
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Eine Bekannte von mir, der so etwas ähnliches (keine Kindesentführung, aber ein Ausreiseverbot seitens des Vaters vor Ort) vor 2 Jahren widerfahren ist, meinte zu mir, dass es tatsächlich möglich war Unterhalt einzuklagen, sie dafür aber vor Gericht ihre Bereitschaft in TN zu leben deutlich beweisen musste.
Wenn das stimmt, hieße das: Unterhaltsklage in TN nur gekoppelt mit dem Aufenthalt der geschiedenen (!) Frau in TN... D.h. sie ist geschieden und doch nicht frei? Es sei denn, sie verzichtet auf ihre Rechte???
Mich würde interessieren inwieweit das stimmt... (Sollte es sich bewahrheiten: Wie konnte Leila so etwas zulassen? *kopfschüttel* tststs...)
Außerdem, wenn der tunesische Richter der Mutter das Sorgerecht zugesprochen hat, hat sie dann automatisch auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Als meine Tante geschieden wurde, hatte sie in TN zwar das Sorgerecht, musste aber dennoch immer eine Ausreiseerlaubnis vom Vater vorlegen... Oder hat sich hier etwas geändert?
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