Eine Bekannte von mir, der so etwas ähnliches (keine Kindesentführung, aber ein Ausreiseverbot seitens des Vaters vor Ort) vor 2 Jahren widerfahren ist, meinte zu mir, dass es tatsächlich möglich war Unterhalt einzuklagen, sie dafür aber vor Gericht ihre Bereitschaft in TN zu leben deutlich beweisen musste.
Wenn das stimmt, hieße das: Unterhaltsklage in TN nur gekoppelt mit dem Aufenthalt der geschiedenen (!) Frau in TN... D.h. sie ist geschieden und doch nicht frei? Es sei denn, sie verzichtet auf ihre Rechte???
Mich würde interessieren inwieweit das stimmt... (Sollte es sich bewahrheiten: Wie konnte Leila so etwas zulassen? *kopfschüttel* tststs...)
Außerdem, wenn der tunesische Richter der Mutter das Sorgerecht zugesprochen hat, hat sie dann automatisch auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Als meine Tante geschieden wurde, hatte sie in TN zwar das Sorgerecht, musste aber dennoch immer eine Ausreiseerlaubnis vom Vater vorlegen... Oder hat sich hier etwas geändert?