Ich bin keine Juristin, aber es scheint das,
wenn der Mann die Scheidung eingereicht hat, hat die Frau noch Anrecht auf eine finanzielle Entschädigung und sie kann unabhängig davon auch Unterhalt für die Kinder einklagen.
Dieser kann recht hoch ausfallen und auch in Tn bei Nichtzahlung Beugehaft erfolgen. Ist zumindest ein Druckmittel, damit der Mann nicht kommt.
So ähnlich lief vor ein paar Monaten ein Fall ab.
LG,