Ich habe gerade ein neues Thema zu Fluggastrechten aufgemacht.

Weil es hier so schön ums Geld ging und auch da ist man etwas abgesichert.

1. Reiseunternehmen oder Fluggesellschaften sind erster Ansprechpartner vor Ort.
2. müssen einen kostenfrei zum Ausgangspunkt (Hotel, Urlaubsort usw.) kostenfrei zurück bringen
3. kein Geld - Botschaften haben alle Mitarbeiter aufgestockt und man kann dort Geld bekommen, auch Fluggesellschaften helfen
4. 1 Nacht im Hotel, Pension muss von dem Reiseunternehmen oder der Fluggesellschaft Kostenmässig übernommen werden, alle weiteren Übernachtungen sind zu klären
5. man darf 2 Mails oder / und 2 Anrufe führen (kostenfrei)
6. Trinken, Essen müssen auf dem Flughafen gestellt werden oder Gutscheine für Getränke und Essen müssen ausgehändigt werden

das mal grob und schnell zusammengefasst. All das wird im EU-Gesetz für Fluggastrechte aus 2004 geregelt.

Claudia