Anmeldepflicht für Barmittel von 10.000,- Euro oder mehr bei Reisen in oder aus der Europäischen Union
Alle Personen, die mit 10 000 EUR oder mehr Barmittel in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, müssen vom 15. Juni 2007 an diesen Betrag beim Zoll anmelden. Diese Maßnahme dient der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus und Kriminalität und soll zur Verstärkung der Sicherheit und Vorbeugung von Verbrechen auf EU-Ebene beitragen.
Alle Informationen sowie der Anmeldevordruck und die Merkblätter sind auf der Seite der deutschen Zollverwaltung eingestellt worden. Zusätzliche Angaben finden sich auf der Seite der Europäischen Kommission.
Merkblatt zur Anmeldepflicht von Barmitteln: http://www.tunis.diplo.de/__Zentrale_20K...perty=Daten.pdf Zoll - Informationen: http://www.zoll.de/Europäische Kommission - Bargeldkontrollen:http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/customs_controls/cash_controls/index_de.htmWeiterführende Diskussion zum Thema:
http://forum.tunesien.org/ubbthreads.php?ubb=showflat&Number=215620#Post215620