Ansonsten bin ich übrigens der Meinung, daß es sich in diesem Fall um eine kulturspezifische Angelegenheit handelt, weil ja beide Eltern tunesischer Herkunft sind.
Dies wäre, zumindest wenn man den Argumentationen bestimmter Kreise folgt, dann ein typisches Einsatzgebiet für einen "Scharia-Gerichtshof" in Deutschland, der Streitfälle entscheidet, bei denen beide Parteien einer der deutschen Rechtsordnung fernliegenden Umgebung entstammen und deren Auflösung keine Auswirkungen auf die deutsche Rechtsornung hat.
Entgegnen könnte man dem, daß der Staat damit die Rechtgewalt in seinem Staatsgebiet aufgeben würde - was er aber in bestimmten Fällen ja ohnehin schon getan hat.