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Verlobung in Tunesien!!!! #327359
10/04/2010 20:41
10/04/2010 20:41
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Hammametgirl Offline OP
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Hammametgirl  Offline OP
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Hallo ihr lieben!!
Ich weiß hier gibt es das thema schon häufig, dennoch habe ich einige fragen zu dem thema da es icht ein wenig verwirrt hat!

1. Brauche ich Papiere für die Verlobung?
2.Kann man die verlobung ofiziel eintragen lassen, wie in deutschland?
3. Wie sind die traditionen in Hammamet bzw in Kaiouran/ haffouz?
4. gibt es eine bestimmten zeitraum in dem man nach der hochzeit heiraten muss???

Liebe grüße und danke im vorraus

Re: Verlobung in Tunesien!!!! [Re: Hammametgirl] #327361
10/04/2010 21:20
10/04/2010 21:20
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maedi Offline
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Wir haben unsere Verlobung nur zu zweit gefeiert, bei einem schönen Essen. Das war bereits vor 2 Jahren. Ob man das überhaupt irgendwo anmelden kann, weiß ich nicht. Uns ist das auch egal, Verlobung war für uns ein Eheversprechen und das ist nur eine Sache zwischen uns beiden. Wir gehören aber auch der Generation 40+ an und waren bereits beide schon verheiratet.

Kommt dein Freund aus Haffouz? Da war ich auch schon mal, der Exfreund meiner Freundin kam daher. Der Vorname deines Freundes beginnt nicht zufällig mit H, und er arbeitet als Securite?

Re: Verlobung in Tunesien!!!! [Re: Hammametgirl] #327367
10/04/2010 23:16
10/04/2010 23:16
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Ta7funa Offline
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Original geschrieben von: Hammametgirl


1. Brauche ich Papiere für die Verlobung?
2. Kann man die verlobung offiziel eintragen lassen, wie in deutschland?
3. Wie sind die traditionen in Hammamet bzw in Kaiouran/ haffouz?
4. gibt es eine bestimmten zeitraum in dem man nach der hochzeit heiraten muss???



1. Ne, nicht dass ich wüsste.
2. Wusste garnicht, dass man Verlobungen eintragen lassen kann...
3. Traditionell werden doch Verlobungen so gefeiert, dass die Familie zur anderen Familie, der Braut geht und sich dort Kennenlernt, zusammen isst, und über die Hochzeit spricht und auch um die Hand der Tochter anhält. Man feiert glaub ich ganz verschieden...aber im Grunde ist es immer dasselbe.
4. Ich habe mal was von ca. 6 Monaten danach gehört. Weiss es aber nicht genau.


Glück basiert aus einer Reihe von Entscheidungen!
Re: Verlobung in Tunesien!!!! [Re: Ta7funa] #327368
10/04/2010 23:19
10/04/2010 23:19
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LOE110119 Offline
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Original geschrieben von: Ta7funa

2. Wusste garnicht, dass man Verlobungen eintragen lassen kann...

Also auf dem Amt sicher nicht.
Vielleicht macht sowas das Kirche?
LG Simla

Re: Verlobung in Tunesien!!!! [Re: LOE110119] #327369
10/04/2010 23:21
10/04/2010 23:21
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...wie gesagt, ich hab sowas vorher noch nie gehört. Deswegen weiss ichs auch ned. Kann sein, dass des die Kirche wirklich macht...

Man lernt ja nie aus.


Glück basiert aus einer Reihe von Entscheidungen!
Re: Verlobung in Tunesien!!!! [Re: LOE110119] #327370
10/04/2010 23:23
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Alina 7ayati Offline

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Das wäre mir aber auch neu...
Meines Wissens, trägt man weder in der Kirche, noch im Amt die Verlobung ein...

LG Alina


Im leben gibt es viele Kopien aber nur wenig Originale!
Viva la Tunisie 14.01.2011
kashba.de - Tunesien-News


Re: Verlobung in Tunesien!!!! [Re: Hammametgirl] #327375
11/04/2010 02:26
11/04/2010 02:26
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Barbara Offline
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Barbara  Offline
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Original geschrieben von: Hammametgirl
Hallo ihr lieben!!
Ich weiß hier gibt es das thema schon häufig, dennoch habe ich einige fragen zu dem thema da es icht ein wenig verwirrt hat!

1. Brauche ich Papiere für die Verlobung?
2.Kann man die verlobung ofiziel eintragen lassen, wie in deutschland?
3. Wie sind die traditionen in Hammamet bzw in Kaiouran/ haffouz?
4. gibt es eine bestimmten zeitraum in dem man nach der hochzeit heiraten muss???

Liebe grüße und danke im vorraus



Hallo!

1. Papiere brauchst du nicht in TN.
2. Meines Wissens ist in D keine Verlobung rechtsgültig.Und in Tn wird keine eingetragen.Hat in beiden Fällen, auf beiden Seiten keine Verbindlichkeit.
Oftmals werden vor einer Eheschliessung in TN Verlobungen geschlossen und wieder gelöst.Frau geht kein wirkliches Eheversprechen ein.
Ist im Prinzip wie hier das "schlussmachen" bei ner offiziellen, d.h. vor den Eltern offiziellen Verbindung.
Geschenke an die Braut, dürfen, soweit ich es mitbekommen habe ,auch von dieser behalten werden, sofern kein Vorsatz Erschleichung vorliegt,der dann erst vom Verlobten bewiesen werden müsste.

3. war u.a. bei einer Cousine in Kairouan auf der Verlobungsfeier.
und auch u.a. bei der meines Schwagers.
und bei zahlreichen anderen Verlobungen.
Im Prinzip alle gleich.
Beide sitzen auf ihrem Thron ( manchmal auch nur nen erhöhter
Esszimmerstuhl)
Einige feierten im eigenen Haus ,andere wie bei einer Hochzeit im Hotel.
Jeder nach seinen eigenen Möglichkeiten.Und die Familienangehörigen tanzten was das Zeugs hält.

4. nen bestimmten Zeitraum gibt es nicht wirklich.
Jedoch beginnt das umliegende "Volk" schon zu rätseln, warum ein Jahr nach
Verlobung noch keine Heirat erfolgt ist.
Evt. macht das "Volk" bei ner europ. Frau da ne Ausnahme.

Suzann

Re: Verlobung in Tunesien!!!! [Re: Barbara] #327378
11/04/2010 10:49
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Original geschrieben von: Suzann

4. nen bestimmten Zeitraum gibt es nicht wirklich.
Jedoch beginnt das umliegende "Volk" schon zu rätseln, warum ein Jahr nach
Verlobung noch keine Heirat erfolgt ist.
Evt. macht das "Volk" bei ner europ. Frau da ne Ausnahme.

Meine Nichte war 3 Jahre verlobt bis sie nun im März heiratete. Sie wollten beide erst ihr Studium beenden und einen guten Arbeitsvertrag haben bevor sie heiraten. Daher war die Verlobung auch recht üppig.

Für einige ist eine Verlobung sicher auch eine Art "Erlaubnis öffentlich ständig gemeinsam zu sein" wink (keine Ahnung wie ich das sonst sagen soll, ich hatte nur Orfi-Ehe im Kopf)
LG Simla

Re: Verlobung in Tunesien!!!! [Re: Barbara] #327383
11/04/2010 13:56
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Original geschrieben von: Suzann

Ist im Prinzip wie hier das "schlussmachen" bei ner offiziellen, d.h. vor den Eltern offiziellen Verbindung.
Geschenke an die Braut, dürfen, soweit ich es mitbekommen habe ,auch von dieser behalten werden, sofern kein Vorsatz Erschleichung vorliegt,der dann erst vom Verlobten bewiesen werden müsste.


Nein, so ist es nicht. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt diesen Sachverhalt, und zwar so:

----------------

(1) Tritt ein Verlobter von dem Verlöbnis zurück, so hat er dem anderen Verlobten und dessen Eltern sowie dritten Personen, welche anstelle der Eltern gehandelt haben, den Schaden zu ersetzen, der daraus entstanden ist, dass sie in Erwartung der Ehe Aufwendungen gemacht haben oder Verbindlichkeiten eingegangen sind. Dem anderen Verlobten hat er auch den Schaden zu ersetzen, den dieser dadurch erleidet, dass er in Erwartung der Ehe sonstige sein Vermögen oder seine Erwerbsstellung berührende Maßnahmen getroffen hat.

(2) Der Schaden ist nur insoweit zu ersetzen, als die Aufwendungen, die Eingehung der Verbindlichkeiten und die sonstigen Maßnahmen den Umständen nach angemessen waren.

(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn ein wichtiger Grund für den Rücktritt vorliegt.

Veranlasst ein Verlobter den Rücktritt des anderen durch ein Verschulden, das einen wichtigen Grund für den Rücktritt bildet, so ist er nach Maßgabe des § 1298 Abs. 1, 2 zum Schadensersatz verpflichtet.

------------------

Mit anderen Worten sind also Geschenke usw., die in Erwartung der Eheschließung gemacht wurden (das sind welche, die man sonst an denjenigen nicht gemacht hätte), zu ersetzen. Das muß keine Rückgabe sein, es kann auch ein angemessener finanzieller Ausgleich erfolgen.

Ein sehr ähnliche Regelung gilt übrigens auch in Tunesien, nur daß es dort, ebenso wie bei der Ehescheidung, auch das Verschuldensprinzip gibt.