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Re: Verlobung in Tunesien!!!!
[Re: Hammametgirl]
#327375
11/04/2010 02:26
11/04/2010 02:26
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Joined: May 2007
Beiträge: 313 NRW, Deutschland
Barbara
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Joined: May 2007
Beiträge: 313
NRW, Deutschland
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Hallo ihr lieben!! Ich weiß hier gibt es das thema schon häufig, dennoch habe ich einige fragen zu dem thema da es icht ein wenig verwirrt hat!
1. Brauche ich Papiere für die Verlobung? 2.Kann man die verlobung ofiziel eintragen lassen, wie in deutschland? 3. Wie sind die traditionen in Hammamet bzw in Kaiouran/ haffouz? 4. gibt es eine bestimmten zeitraum in dem man nach der hochzeit heiraten muss???
Liebe grüße und danke im vorraus Hallo! 1. Papiere brauchst du nicht in TN. 2. Meines Wissens ist in D keine Verlobung rechtsgültig.Und in Tn wird keine eingetragen.Hat in beiden Fällen, auf beiden Seiten keine Verbindlichkeit. Oftmals werden vor einer Eheschliessung in TN Verlobungen geschlossen und wieder gelöst.Frau geht kein wirkliches Eheversprechen ein. Ist im Prinzip wie hier das "schlussmachen" bei ner offiziellen, d.h. vor den Eltern offiziellen Verbindung. Geschenke an die Braut, dürfen, soweit ich es mitbekommen habe ,auch von dieser behalten werden, sofern kein Vorsatz Erschleichung vorliegt,der dann erst vom Verlobten bewiesen werden müsste. 3. war u.a. bei einer Cousine in Kairouan auf der Verlobungsfeier. und auch u.a. bei der meines Schwagers. und bei zahlreichen anderen Verlobungen. Im Prinzip alle gleich. Beide sitzen auf ihrem Thron ( manchmal auch nur nen erhöhter Esszimmerstuhl) Einige feierten im eigenen Haus ,andere wie bei einer Hochzeit im Hotel. Jeder nach seinen eigenen Möglichkeiten.Und die Familienangehörigen tanzten was das Zeugs hält. 4. nen bestimmten Zeitraum gibt es nicht wirklich. Jedoch beginnt das umliegende "Volk" schon zu rätseln, warum ein Jahr nach Verlobung noch keine Heirat erfolgt ist. Evt. macht das "Volk" bei ner europ. Frau da ne Ausnahme. Suzann
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Re: Verlobung in Tunesien!!!!
[Re: Barbara]
#327383
11/04/2010 13:56
11/04/2010 13:56
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Joined: Apr 2006
Beiträge: 6,893 DE: NW
Frogger
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Ist im Prinzip wie hier das "schlussmachen" bei ner offiziellen, d.h. vor den Eltern offiziellen Verbindung. Geschenke an die Braut, dürfen, soweit ich es mitbekommen habe ,auch von dieser behalten werden, sofern kein Vorsatz Erschleichung vorliegt,der dann erst vom Verlobten bewiesen werden müsste.
Nein, so ist es nicht. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt diesen Sachverhalt, und zwar so: ---------------- (1) Tritt ein Verlobter von dem Verlöbnis zurück, so hat er dem anderen Verlobten und dessen Eltern sowie dritten Personen, welche anstelle der Eltern gehandelt haben, den Schaden zu ersetzen, der daraus entstanden ist, dass sie in Erwartung der Ehe Aufwendungen gemacht haben oder Verbindlichkeiten eingegangen sind. Dem anderen Verlobten hat er auch den Schaden zu ersetzen, den dieser dadurch erleidet, dass er in Erwartung der Ehe sonstige sein Vermögen oder seine Erwerbsstellung berührende Maßnahmen getroffen hat. (2) Der Schaden ist nur insoweit zu ersetzen, als die Aufwendungen, die Eingehung der Verbindlichkeiten und die sonstigen Maßnahmen den Umständen nach angemessen waren. (3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn ein wichtiger Grund für den Rücktritt vorliegt. Veranlasst ein Verlobter den Rücktritt des anderen durch ein Verschulden, das einen wichtigen Grund für den Rücktritt bildet, so ist er nach Maßgabe des § 1298 Abs. 1, 2 zum Schadensersatz verpflichtet. ------------------ Mit anderen Worten sind also Geschenke usw., die in Erwartung der Eheschließung gemacht wurden (das sind welche, die man sonst an denjenigen nicht gemacht hätte), zu ersetzen. Das muß keine Rückgabe sein, es kann auch ein angemessener finanzieller Ausgleich erfolgen. Ein sehr ähnliche Regelung gilt übrigens auch in Tunesien, nur daß es dort, ebenso wie bei der Ehescheidung, auch das Verschuldensprinzip gibt.
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