Original geschrieben von: Pina
Guten Abend

Das Vorgehen betr. Arbeitslohn fand ich eigentlich ok, man sollte sich ja auch nicht alles bieten bzw. ausnehmen lassen ;-)

LG


Nein es war nicht OK, Pina...

Wenn ich mir in D einen Gärtner hole und ihm pauschal pro Grube einen Betrag X zusichere, ihn dann aber von dieser Arbeit abhalte, um mir beim Umzug zu helfen für das er ja weder nach Stunde, noch pauschal bezahlt wird... Meinst du nicht auch, der Gärtner würde auf die Barrikaden gehen?

Ob der geforderte Lohn angemessen ist, oder nicht?! Hmmm... hier muss ich dir leider vor Augen führen wie blauäugig dieses Päarchen ihr Projekt angegangen ist... Da wird seit mehreren Tagen ein LKW mit Waren erwartet, deren hohes Gewicht sicher auf den Ladepapieren zu erkennen war und dennoch sorge ich nicht rechtzeitig für einen Gabelstapler?!?! Sorry *kopfschüttel*... denn ob man's glaubt oder nicht, auch in TN findet man Unternehmen die Gabelstapler vermieten...

Im Voraus die Konditionen der Zusammenarbeit zu klären, das ist das Mindestmaß an Kompetenz, dass ein Geschäftsführer doch mitbringen sollte?!?... Wenn ich das nicht tue, darf ich mich später nicht über Nachverhandlungen beklagen... Im Übrigen ist das in D oder sonstwo in der Welt auch nicht anders... Schon mal jemand einen Handwerker im Haus gehabt???

Ich erinnere mich an eine lustige Geschichte als unser Haus (in Deutschland) noch im Bau war... Der Heizungsinstallateur ging mit mir durch die Baustelle, damit ich ihm zeigen konnte wo ich welche Heizung haben wollte... Während dieses Durchgangs hab ich mehrmals gefragt ob ich mit Mehrkosten zu rechnen hätte... Irgendwann mal sagte der Mann dann halbwegs genervt von meiner Fragerei grin, dass er es schon extra erwähnen würde, wenn mit Mehrkosten zu rechnen wäre. 3 Wochen später flatterte eine Rechnung über rund 800 Euro ins Haus. Mein Mann war total verärgert, ich blieb ganz cool, denn ich hatte meine Bedingungen als Auftraggeber bereits vorher eindeutig klargemacht: Mehrkosten nicht ohne vorheriges schriftliches Angebot! Ich schrieb einen Widerspruch zur Rechnung in dem ich den Installateur an diese (zugegeben schriftlich von mir festgehaltene) Absprache erinnerte... Das ist nun knapp 10 Jahre her... die RG habe ich nie bezahlt und auch sonst nie wieder was darüber gehört... Wer also von Anfang an klare Regeln aufstellt, muss sich vor Nachverhandlungen nicht fürchten. Wer alles aber vage hält, tja... was soll ich dazu noch sagen...

Nene, das wird wohl nix...


Alles Gute,
Latifa
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"Schlaf ist ein Symptom von Koffeinmangel... "

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