Wieso habt Ihr nicht umgehend nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragt? (Die Zeit fehlt nachher bei der NE / EInbürgerung).
Und im Grunde ist eine Fiktion auch nur dann ein rechtmässiger Aufenthalt, wenn danach eine AE erteilt wird - und das kann ein Arbeitgeber nicht wissen.
LG Simla