Deine geschiedene Frau ist Doppelstaatlerin?
Ich meinte gelesen zu haben "nur deutsch".
LG Simla
Nein beides, dachte nur das dieses beglaubigen nicht nötig wäre wenn kein verdacht auf verarsche besteht da wir beide hier geboren sind, aber das werde ich wie du es gesagt hast beim Anwalt erfragen.