einen Mehrfachnamen beantragt..
Wenn das "Ben" kein Namensbestandteil wie "da, van, de, von" etc. ist, handelt sich um einen Namen.
Mir ist auch neu, das das OLG den Familiennamen prüft..
....alles, was das Standesamt ablehnt bzw. nicht erteilen will/kann, geht an das OLG (Dienstweg).
LG Simla