Original geschrieben von: sonnenkind86

einen Mehrfachnamen beantragt..

Wenn das "Ben" kein Namensbestandteil wie "da, van, de, von" etc. ist, handelt sich um einen Namen.

Original geschrieben von: sonnenkind86

Mir ist auch neu, das das OLG den Familiennamen prüft..

....alles, was das Standesamt ablehnt bzw. nicht erteilen will/kann, geht an das OLG (Dienstweg).
LG Simla