Ich habe damals ( Ende 2008 ) auch einen Mehrfachnamen beantragt..Das komplette ok bekommen, geheiratet..bis jemanden 3 Tage später auffiel..Moment mal, die darf das doch garnicht...Anruf vom Standesamt, ne Entschuldigung..und schwupps die wupps..musste ich mich entscheiden..
Mir ist auch neu, das das OLG den Familiennamen prüft..ich dachte die sind nur für die Befreiung zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses zuständig??? Kann mich da aber auch irren..
Minis Vorname im ersten Reisepass war Mini ben Habibi, jetzt nur noch Mini.
Das betrifft aber nur die lateinische Schreibweise des Namens, in arabischer Schrift (im Pass rechts) steht da immer noch "Mini Ben Habibi..." bzw. "Minima Bent Habibi...". Was aber wiederum die deutschen Behörden nicht interessiert, da es in der Regel eh keiner lesen kann und man sich nur am Namen in lateinischen Buchstaben orientiert (und dabei davon ausgeht, dass das auch dem "Original" entspricht).
Re: Nachnamen nach Eheschliessung
[Re: Nela]
#326878 29/03/201011:5229/03/201011:52
(und dabei davon ausgeht, dass das auch dem "Original" entspricht).
Also die Namensführung geht i.d.R. über eine standesamtliche Urkunde und wenn da nur "mini" ohne "ben Habibi" steht.....ist es egal, was die da im ausländischen Pass noch dazu kritzeln Sprich --> beantragt man eine Einbürgerung und der Pass lautet auf Mini ben Habibi Benali.......die Geburtsurkunde jedoch nur auf Mini Benali.....lautet die Einbürgerungsurkunde auch so und die anschliessenden deutschen Dokumente werden auch so ausgestellt. LG Simla