Die "Sozialhilfe" gibt es immernoch. SGB XII
Nennt sich u.a. Grundsicherung (ab 65. Lj.), Erwerbsgeminderte, behinderte Menschen, Pflege, Obdachlose, Kinder- und Jugendhilfe........
Leistungen nach dem AsylblLG fallen auch darunter.
Aufgrund einer mit dem Zuwanderungsgesetz vorgenommene Änderung können in wenigen Ausnahmefällen auch Inhaber einer befristeten Aufenthaltserlaubnis leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sein.