der namensbestadteil "ben" ist gleichwertig dem deutschen "von" "zu" oder ähnlichem zu behandeln, es ist also durchaus möglich den deutschen namen als doppelname voranzustellen..
XXX ben XXX
ist man aber bereits verheiratet lässt sich dies nicht mehr nachträglich ändern, da man bei der den bei eheschließung eingetragenen "ehenamen" beizuhalten hat...
ebenso unmöglich ist es den namensbestandteil wegzulassen, obwohl auf grund der übersetzung ja genau DAS ein problem für uns frauen ist...
wir werden sehen wie es in zweiter instanz weitergeht, wir warten zur zeit auf den gerichtstermin...


midoun