In 2008 hatte ich mal ein Gespräch beim Standesamt diesbezüglich, wobei mir erklärt wurde, dass z.B. Namen mit Ben .... als ein Name anzusehen sei und nicht als zusammengesetzter Name. Ich hatte nachgefragt, da der Nachname meiner Freundin auch mit Ben anfängt.

Nur noch so zur Info:
http://de.wikipedia.org/wiki/Namensrecht


Ehename
Besonderheiten gelten für den Ehenamen, wenn mindestens einer der Ehegatten Ausländer ist.[3] In diesem Falle können die Ehegatten für den Ehenamen das Recht desjenigen Staates wählen, dem einer von ihnen angehört.[4] Sind beide Ehegatten Ausländer, können sie an Stelle eines ihrer Heimatrechte deutsches Namensrecht wählen, wenn einer von ihnen seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.