Wahrscheinlich wird der Ehemann noch sein Visum zur Einreise im Pass kleben haben und noch keinen Aufenthaltstitel nach § 28.1!?
(bzw. war es bei Antragstellung so...)

Dann wäre das ganz richtig, was die dort schreiben...

Last edited by Anty1; 27/03/2010 15:43.

Ein Lächeln bewirkt soviel...