Hallo,
welchen Status hat denn der Ehemann, Duldung oder Aufenthaltserlaubnis?
Bei Duldung besteht meines wissens nach kein Recht auf Leistungen von Sozialhilfe/HARTZ IV. 
Auf jeden Fall solltest du vorsorglich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen mit dem Hinweis, dass eine Begründung des Widerspruchs folgt, wenn die Situation abgeklärt wurde. Die Begründung sollte aber zeitnah erfolgen, meistens innerhalb von 4 Wochen.
Bestimmt wird sich hier noch jemand melden, der nähere Auskünfte geben kann.
Gruß Uwe