Das rechtskräftige (!!!!) Scheidungsurteil muss vom Landgericht überbeglaubigt werden und anschliessend wird das ganze noch vom TN Konsulat legalisiert.
Ok ich habe das Scheidungsurteil bekommen. Was bedeutet denn überbeglaubigt? Reicht es nicht aus das man das Urteil was man per post zugeschickt hat übersetzt?
So wie ich das verstanden habe,ist es so das ich es vom OLG überbeglaubigen muss??
Frage ist wie lange so was dauert und was es für einen Sinn hat.
Danke im Voraus