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Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten?
[Re: LOE110119]
#324871
26/02/2010 22:00
26/02/2010 22:00
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Joined: Apr 2006
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Frogger
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Weshlab eigentlich? Um dem Goethe-Institut noch mehr Geld zuzuschanzen? Der Import von türkischen/afrikanischen Jungfrauen, mit der die Regelung einst begründet wurde ist jedenfalls nicht geringer geworden (ich habe ich verschiedenen türkischen und afrikanischen Communities in der Gegend nachgefragt, Null Änderung, im Gegenteil, der Zuzug nimmt eher zu). Und wenn es um Integration geht, scheinen die staatlichen Autoritäten in Deutschland ja ihr möglichstes zu tun, um die nicht notwendig werden zu lassen (örtlicher Schulamtsdirektor hier betont z.B. in einem Beitrag zur Intergrationsbroschüre, wie wichtig es ist, die Migrantenfamilien davon zu überzeugen, daß ihre Kinder die Heimatsprache lernen müssen - kein Witz, Text liegt mir vor). Also - alles nur Geldschneiderei und billiger Aktionismus, pfui!
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Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten?
[Re: aman80]
#325087
03/03/2010 13:26
03/03/2010 13:26
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Joined: Dec 2007
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LOE110119
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Regelausnahme Familiennachzug zu Deutschen
Bei einem Familiennachzug zum deutschen Kind oder deutschen Elternteil kommt es nicht auf die Sicherstellung des Lebensunterhaltes an (§ 28 Abs. 1 Satz 2 AufenthG). Anders ist dies beim Familiennachzug zum deutschen Ehegatten. Nach § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG soll 3 die Aufenthaltserlaubnis in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erteilt werden. Das heißt, dass die Aufenthaltserlaubnis im Normalfall (= in der Regel) ohne Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes erteilt werden soll. Der Nachzug kann aber versagt werden, wenn ein Regelausnahmefall vorliegt. Ein solcher Fall liegt bspw. vor, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist (unter Berücksichtigung der Person des Nachziehenden) und wenn die Eheleute eine gemeinsame Bindung an einen anderen Staat haben, in welchem die Ehe geführt werden könnte. Das wäre bspw. der Fall, wenn der Deutsche (Mono- Staater) sich längere Zeit im Heimatstaat des Nachziehenden aufgehalten hätte, oder wenn der Deutsche auch die Staatsangehörigkeit dieses Staates besäße. In einem solchen Fall wäre ein Regelausnahmefall gegeben und der Nachzug des ausl. Ehegatten könnte (nicht: müsste) wegen des nicht gesicherten gemeinsamen Lebensunterhaltes abgelehnt werden.
Hallo, halte Dich nicht so am "arbeiten in Tunesien" fest, darum geht es nicht. Im übrigen werden auch Ausländer in ihr Heimatland abgeschoben, obwohl sie in Europa geboren wurden und ggfs. die Heimatsprache gar nicht sprechen. Weisst Du denn nun Deine genaue Einkommensgrenze? Ich würde mich sofort um einen Nebenjob bemühen....... LG Simla
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Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten?
[Re: LOE110119]
#325092
03/03/2010 14:01
03/03/2010 14:01
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Joined: Sep 2007
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aman80
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Regelausnahme Familiennachzug zu Deutschen
Bei einem Familiennachzug zum deutschen Kind oder deutschen Elternteil kommt es nicht auf die Sicherstellung des Lebensunterhaltes an (§ 28 Abs. 1 Satz 2 AufenthG). Anders ist dies beim Familiennachzug zum deutschen Ehegatten. Nach § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG soll 3 die Aufenthaltserlaubnis in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erteilt werden. Das heißt, dass die Aufenthaltserlaubnis im Normalfall (= in der Regel) ohne Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes erteilt werden soll. Der Nachzug kann aber versagt werden, wenn ein Regelausnahmefall vorliegt. Ein solcher Fall liegt bspw. vor, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist (unter Berücksichtigung der Person des Nachziehenden) und wenn die Eheleute eine gemeinsame Bindung an einen anderen Staat haben, in welchem die Ehe geführt werden könnte. Das wäre bspw. der Fall, wenn der Deutsche (Mono- Staater) sich längere Zeit im Heimatstaat des Nachziehenden aufgehalten hätte, oder wenn der Deutsche auch die Staatsangehörigkeit dieses Staates besäße. In einem solchen Fall wäre ein Regelausnahmefall gegeben und der Nachzug des ausl. Ehegatten könnte (nicht: müsste) wegen des nicht gesicherten gemeinsamen Lebensunterhaltes abgelehnt werden.
Hallo, halte Dich nicht so am "arbeiten in Tunesien" fest, darum geht es nicht. Im übrigen werden auch Ausländer in ihr Heimatland abgeschoben, obwohl sie in Europa geboren wurden und ggfs. die Heimatsprache gar nicht sprechen. Weisst Du denn nun Deine genaue Einkommensgrenze? Ich würde mich sofort um einen Nebenjob bemühen....... LG Simla Nein die kenne ich noch nicht da ich den neuen Beruf demnächst antreten werde, und dann wird man sehen. Habe bei der ABH angerufen, die meinten wiederum das wäre kein Problem da ich hier geboren bin ne wohnung habe und nicht dauernd vom amt lebe, dann kann es auch angeblich keine probleme geben selbst wenn ich bisschen weniger verdienen sollte.. wie gesagt sind immer unterschiedliche aussagen...
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Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten?
[Re: aman80]
#326757
27/03/2010 10:56
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Hallo Aman, welchen Sinn hat es? Tja, auch Tunesien will sicher gehen, dass ihnen da nicht was untergeschoben wird. Ist genau der gleiche Weg von der tunesischen Heiratsurkunde nach Deutschland (Gouvernorat, Ministerium, Botschaft, Übersetzung).
Hier: Amtsgericht, Landgericht, Tunesisches Konsulat.
Da Du das ganze eh über einen Anwalt in Tunesien eintragen lassen musst, frage ihn einfach was genau er braucht.
Darauf achten, dass die Rechtskraft auf Deinem Scheidungsurteil vermerkt ist! Die Bestätigung der Echtheit des Uunterschrift vom Landgericht kann auf dem Postweg erfolgen. Hat bei mir 10 Tage gedauert und 13 Euro gekostet. Das Tunesische Konsulat hat anschliessend die Unterschrift ebenfalls lealisiert - wieder Postweg, 2 Euro. LG Simla
--> hab grad nochmal geschaut. 08. August wurde das Urteil ausgestellt, 14. August hat das Landgericht bestätigt, 22. August das Tunesische Konsulat (geht also echt fix)
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Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten?
[Re: aman80]
#326761
27/03/2010 12:31
27/03/2010 12:31
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Sollte es in Tunesien einen Urteilstermin geben, muss ich anwesend sein? Wenn ja meine EX auch?
Wir waren beide nicht da - nur der eine Anwalt. Ich wollte das per Vollmacht über einen Anwalt machen.
So haben wir das auch gemacht A: Da meine Frau angeschrieben wird, kann ich vorher was machen, und die Zeit verkürzen mit einer unterschritt von ihr, die ich runter schicke bevor sie nochmal angeschrieben wird?
Wenn sie vorher einverstanden ist, wird sie auch nicht angeschrieben. Frage Deinen Anwalt wie sie das Einverständnis Deinem Anwalt geben kann. (Ich war damals einfach in seinem Büro in Tunesien und habe unterschrieben) B: Habe öfters gelesen das das anschreiben selten beim Ex-Partner ankommt. Woran liegt das? was kann man machen?
Also..... ähm  ...beim ersten Scheidungsversuch wurde ich in D auch angeschrieben. Nimmt man das Einschreiben an - gilt die Scheidung als "akzeptiert" (da man auf die Möglichkeit eines Anwalts etc. hingewiesen wird). Aber stimmt, einige bekommen nie ein Schreiben - dann dauerts aber länger, da 3mal dieses Schreiben versucht werden muss zugestellt zu werden. Ich vermute mal, dass einige "Habibis" einfach nicht die komplette Adresse ihrem Anwalt geben, damit die Nochehefrau keine Probleme macht  LG Simla
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