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Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten? [Re: LOE110119] #324835
26/02/2010 01:18
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Mal ne andere Frage...

Wie ist die warscheinlichkeit das sie mich in Deutschland besuchen kann??

So wie ich hier mitgelesen habe sind ja bei Männern ja die probleme vorhanden mit den Rückkehrproblemen.

Wie ist es dann bei frauen???

Habe mal gehört das dsa jemand gemacht hat, dann in Deutschland beim Standesamt geheiratet hat und so musste seine Frau nicht mehr zurück und sie hat nicht mal Deutsch gelernt..

Bin ma gespannt was kommt...

Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten? [Re: aman80] #324843
26/02/2010 10:08
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Original geschrieben von: aman80

Habe mal gehört das dsa jemand gemacht hat, dann in Deutschland beim Standesamt geheiratet hat und so musste seine Frau nicht mehr zurück und sie hat nicht mal Deutsch gelernt..

Das war früher mal wink .....inzwischen MUSS man ausreisen und mit dem passenden Visum wieder einreisen! Deutsch Start A1 ist Pflicht (A2 soll kommen).
Die Rückkehrbereitschaft muss bei allen vorhanden sein, unabhängig vom Geschlecht.
LG Simla

Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten? [Re: LOE110119] #324863
26/02/2010 19:18
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Genau so hat man es mir auch vor 2 Jahren gesagt. Bei Besuchervisum => Rückreise auch bei Heirat
Heiratsvisum => keine Rückreise, wenn tatsächlich geheiratet wird.

Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten? [Re: LOE110119] #324871
26/02/2010 22:00
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Original geschrieben von: Simla
(A2 soll kommen)


Weshlab eigentlich? Um dem Goethe-Institut noch mehr Geld zuzuschanzen? Der Import von türkischen/afrikanischen Jungfrauen, mit der die Regelung einst begründet wurde ist jedenfalls nicht geringer geworden (ich habe ich verschiedenen türkischen und afrikanischen Communities in der Gegend nachgefragt, Null Änderung, im Gegenteil, der Zuzug nimmt eher zu).
Und wenn es um Integration geht, scheinen die staatlichen Autoritäten in Deutschland ja ihr möglichstes zu tun, um die nicht notwendig werden zu lassen (örtlicher Schulamtsdirektor hier betont z.B. in einem Beitrag zur Intergrationsbroschüre, wie wichtig es ist, die Migrantenfamilien davon zu überzeugen, daß ihre Kinder die Heimatsprache lernen müssen - kein Witz, Text liegt mir vor).

Also - alles nur Geldschneiderei und billiger Aktionismus, pfui!

Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten? [Re: Frogger] #324873
27/02/2010 10:39
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Die Verpflichtung zum Deutschtest erhöht in D die Geburtenrate.... wink

Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten? [Re: Nela] #324971
01/03/2010 00:53
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Ich wollte nochmal was fragen weil ich auch verschiedene antworten bekomme.

Wenn ich die Doppelte Staatsangehörigkeit habe, dann zählt das so als ob ich die Tunesiche hätte und man kann mir sagen dein Einkommen muss ausreichen damit du eine Frau rüber holen kannst?
Weil ich ja in Tunesien Arbeiten könnte??

Ich kenne Tunesien ja nur vom Urlaub, wie kann man das dann so entscheiden???

danke im voraus nochmal.

Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten? [Re: aman80] #325083
03/03/2010 13:05
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Mal ne andere Frage die interessanter sein könnte.

Wenn man mir sagen könnte das ich in Tunesien Arbeiten müsste, hätte man in dem Punkt ja noch ne Kleinigkeit übersehen.

Dort läuft doch alles auf FRANZÖSICH. und ich kann diese Sprache nicht, da Jeder Tunesier dies in der Schule lernt und im Berufsleben zu 90% auftaucht.

Jetzt bin ich mal gespannt was kommt.

Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten? [Re: aman80] #325084
03/03/2010 13:15
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Das Problem mit Regelausnahme hast du doch nur, wenn du in D nicht genug verdienst, um für Dich und Deine Frau zu sorgen.
Ich meine, das sollte schon gegeben sein, wenn Du Deine Frau nachholst. In Tunesien wärst Du doch sogar gesetzlich verpflichtet für den gemeinsamen Haushalt aufzukommen!!

LG,

Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten? [Re: LOE110209] #325085
03/03/2010 13:23
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Original geschrieben von: Galega
Das Problem mit Regelausnahme hast du doch nur, wenn du in D nicht genug verdienst, um für Dich und Deine Frau zu sorgen.
Ich meine, das sollte schon gegeben sein, wenn Du Deine Frau nachholst. In Tunesien wärst Du doch sogar gesetzlich verpflichtet für den gemeinsamen Haushalt aufzukommen!!

LG,



Ja was soll ich machen wenn Firmen Einsparen wollen und ich n neuen job suchen muss wo ich netto auf 1400 euro kommen muss. Andere wiederum kommen auf diese summe wenn sie Überstunden ausgezahlt bekommen.Aber das ist nicht immer der fall. Das ist alles ätzend..

Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten? [Re: aman80] #325086
03/03/2010 13:26
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In Tunesien würdest Du die Hochzeit aufschieben, oder?

LG,

Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten? [Re: aman80] #325087
03/03/2010 13:26
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Regelausnahme Familiennachzug zu Deutschen

Bei einem Familiennachzug zum deutschen Kind oder deutschen Elternteil kommt es nicht auf die Sicherstellung des Lebensunterhaltes an (§ 28 Abs. 1 Satz 2 AufenthG).
Anders ist dies beim Familiennachzug zum deutschen Ehegatten. Nach § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG soll 3 die Aufenthaltserlaubnis in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erteilt werden. Das heißt, dass die Aufenthaltserlaubnis im Normalfall (= in der Regel) ohne Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes erteilt werden soll. Der Nachzug kann aber versagt werden, wenn ein Regelausnahmefall vorliegt. Ein solcher Fall liegt bspw. vor, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist (unter Berücksichtigung der Person des Nachziehenden) und wenn die Eheleute eine gemeinsame Bindung an einen anderen Staat haben, in welchem die Ehe geführt werden könnte. Das wäre bspw. der Fall, wenn der Deutsche (Mono- Staater) sich längere Zeit im Heimatstaat des Nachziehenden aufgehalten hätte, oder wenn der Deutsche auch die Staatsangehörigkeit dieses Staates besäße. In einem solchen Fall wäre ein Regelausnahmefall gegeben und der Nachzug des ausl. Ehegatten könnte (nicht: müsste) wegen des nicht gesicherten gemeinsamen Lebensunterhaltes abgelehnt werden.



Hallo,
halte Dich nicht so am "arbeiten in Tunesien" fest, darum geht es nicht.
Im übrigen werden auch Ausländer in ihr Heimatland abgeschoben, obwohl sie in Europa geboren wurden und ggfs. die Heimatsprache gar nicht sprechen.

Weisst Du denn nun Deine genaue Einkommensgrenze?
Ich würde mich sofort um einen Nebenjob bemühen.......
LG Simla

Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten? [Re: LOE110209] #325090
03/03/2010 13:58
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Original geschrieben von: Galega
In Tunesien würdest Du die Hochzeit aufschieben, oder?

LG,


Noch habe ich nicht geheiratet. Habe halt die absicht erst in Tunesien zu Heiraten und dann in Deutschland es zu übertragen.

Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten? [Re: LOE110119] #325092
03/03/2010 14:01
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Original geschrieben von: Simla
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Regelausnahme Familiennachzug zu Deutschen

Bei einem Familiennachzug zum deutschen Kind oder deutschen Elternteil kommt es nicht auf die Sicherstellung des Lebensunterhaltes an (§ 28 Abs. 1 Satz 2 AufenthG).
Anders ist dies beim Familiennachzug zum deutschen Ehegatten. Nach § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG soll 3 die Aufenthaltserlaubnis in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erteilt werden. Das heißt, dass die Aufenthaltserlaubnis im Normalfall (= in der Regel) ohne Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes erteilt werden soll. Der Nachzug kann aber versagt werden, wenn ein Regelausnahmefall vorliegt. Ein solcher Fall liegt bspw. vor, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist (unter Berücksichtigung der Person des Nachziehenden) und wenn die Eheleute eine gemeinsame Bindung an einen anderen Staat haben, in welchem die Ehe geführt werden könnte. Das wäre bspw. der Fall, wenn der Deutsche (Mono- Staater) sich längere Zeit im Heimatstaat des Nachziehenden aufgehalten hätte, oder wenn der Deutsche auch die Staatsangehörigkeit dieses Staates besäße. In einem solchen Fall wäre ein Regelausnahmefall gegeben und der Nachzug des ausl. Ehegatten könnte (nicht: müsste) wegen des nicht gesicherten gemeinsamen Lebensunterhaltes abgelehnt werden.



Hallo,
halte Dich nicht so am "arbeiten in Tunesien" fest, darum geht es nicht.
Im übrigen werden auch Ausländer in ihr Heimatland abgeschoben, obwohl sie in Europa geboren wurden und ggfs. die Heimatsprache gar nicht sprechen.

Weisst Du denn nun Deine genaue Einkommensgrenze?
Ich würde mich sofort um einen Nebenjob bemühen.......
LG Simla


Nein die kenne ich noch nicht da ich den neuen Beruf demnächst antreten werde, und dann wird man sehen.

Habe bei der ABH angerufen, die meinten wiederum das wäre kein Problem da ich hier geboren bin ne wohnung habe und nicht dauernd vom amt lebe, dann kann es auch angeblich keine probleme geben selbst wenn ich bisschen weniger verdienen sollte..

wie gesagt sind immer unterschiedliche aussagen...

Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten? [Re: aman80] #325095
03/03/2010 14:16
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Ja unterschiedliche Aussagen, da jeder Fall ein Einzelfall ist und das Gesetz eben "kann/ermessen" offen lässt.

Mach Dich nicht verrückt - es kommt eh alles anders als man denkt/plant.

Wenn Du weisst, dass Dein Lebensunterhalt nicht ausreichend gesichert ist - such Dir zusätzlich einen Nebenjob. Den kann man jederzeit kündigen und zu viel Geld gibts ja nicht wink

(Mit genaue Einkommensgrenze meinte ich den Betrag, den Du haben musst damit der Lebensunterhalt für Dich und Deine Frau gesichert ist)
LG Simla

Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten? [Re: aman80] #325096
03/03/2010 14:35
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Habe bei der ABH angerufen, die meinten wiederum das wäre kein Problem....

Entscheidend dürfte ja letztenlich sein, wie das die zuständige ABH (oder sogar nur der zuständige Sachbearbeiter?) sieht. Und wenn du von dort grünes Licht hast, sollte es ja eigentlich keine Probleme geben. s18
Aber ein Nebenjob ist vielleicht trotzdem nicht verkehrt - man(n) will sich und seiner Angetrauten ja schließlich auch was gönnen. wink

Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten? [Re: Nela] #325098
03/03/2010 14:40
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Original geschrieben von: Nela

Entscheidend dürfte ja letztenlich sein, wie das die zuständige ABH (oder sogar nur der zuständige Sachbearbeiter?) sieht. Und wenn du von dort grünes Licht hast, sollte es ja eigentlich keine Probleme geben. s18

Daran denken, dass bei allgemeinen Fragen/Infos/Auskünften nicht die Ausländerakte gezogen wird und geprüft wird bzw. die erforderlichen Unterlagen dazu sicherlich nicht vorgelegt wurden.
LG Simla

Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten? [Re: LOE110119] #325170
04/03/2010 23:00
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Vielen dank für eure nützlichen Antworten.


Werde jetzt alles auf mich zukommen lassen und schauen wie es weiter geht.

Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten? [Re: LOE110119] #326755
27/03/2010 03:43
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Original geschrieben von: Simla



Das rechtskräftige (!!!!) Scheidungsurteil muss vom Landgericht überbeglaubigt werden und anschliessend wird das ganze noch vom TN Konsulat legalisiert.


Ok ich habe das Scheidungsurteil bekommen. Was bedeutet denn überbeglaubigt? Reicht es nicht aus das man das Urteil was man per post zugeschickt hat übersetzt?

So wie ich das verstanden habe,ist es so das ich es vom OLG überbeglaubigen muss??

Frage ist wie lange so was dauert und was es für einen Sinn hat.

Danke im Voraus

Last edited by aman80; 27/03/2010 03:44.
Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten? [Re: aman80] #326757
27/03/2010 10:56
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Hallo Aman,
welchen Sinn hat es? Tja, auch Tunesien will sicher gehen, dass ihnen da nicht was untergeschoben wird. Ist genau der gleiche Weg von der tunesischen Heiratsurkunde nach Deutschland (Gouvernorat, Ministerium, Botschaft, Übersetzung).

Hier: Amtsgericht, Landgericht, Tunesisches Konsulat.

Da Du das ganze eh über einen Anwalt in Tunesien eintragen lassen musst, frage ihn einfach was genau er braucht.

Darauf achten, dass die Rechtskraft auf Deinem Scheidungsurteil vermerkt ist!
Die Bestätigung der Echtheit des Uunterschrift vom Landgericht kann auf dem Postweg erfolgen. Hat bei mir 10 Tage gedauert und 13 Euro gekostet.
Das Tunesische Konsulat hat anschliessend die Unterschrift ebenfalls lealisiert - wieder Postweg, 2 Euro.
LG Simla

--> hab grad nochmal geschaut.
08. August wurde das Urteil ausgestellt,
14. August hat das Landgericht bestätigt,
22. August das Tunesische Konsulat
(geht also echt fix)

Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten? [Re: LOE110119] #326759
27/03/2010 12:15
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Ok dann ist mir diese Punkt dann klar, danke dir :-)


Ich habe gestern noch bisschen rum gelesen und mir ist wieder eine frage offen geblieben. Sollte es in Tunesien einen Urteilstermin geben, muss ich anwesend sein?
Wenn ja meine EX auch?

Ich wollte das per Vollmacht über einen Anwalt machen.

Jetzt die wichtige Frage!


A: Da meine Frau angeschrieben wird, kann ich vorher was machen, und die Zeit verkürzen mit einer unterschritt von ihr, die ich runter schicke bevor sie nochmal angeschrieben wird?

B: Habe öfters gelesen das das anschreiben selten beim Ex-Partner ankommt. Woran liegt das? was kann man machen?

C: Muss ich irgend was noch beachten, da ich ja demnächst wieder Heiraten möchte?



Danke im voraus nochmal

Last edited by aman80; 27/03/2010 12:15.
Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten? [Re: aman80] #326761
27/03/2010 12:31
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Original geschrieben von: aman80

Sollte es in Tunesien einen Urteilstermin geben, muss ich anwesend sein?
Wenn ja meine EX auch?

Wir waren beide nicht da - nur der eine Anwalt.


Original geschrieben von: aman80

Ich wollte das per Vollmacht über einen Anwalt machen.

So haben wir das auch gemacht

Original geschrieben von: aman80

A: Da meine Frau angeschrieben wird, kann ich vorher was machen, und die Zeit verkürzen mit einer unterschritt von ihr, die ich runter schicke bevor sie nochmal angeschrieben wird?

Wenn sie vorher einverstanden ist, wird sie auch nicht angeschrieben. Frage Deinen Anwalt wie sie das Einverständnis Deinem Anwalt geben kann.
(Ich war damals einfach in seinem Büro in Tunesien und habe unterschrieben)

Original geschrieben von: aman80

B: Habe öfters gelesen das das anschreiben selten beim Ex-Partner ankommt. Woran liegt das? was kann man machen?

Also..... ähm grin ...beim ersten Scheidungsversuch wurde ich in D auch angeschrieben. Nimmt man das Einschreiben an - gilt die Scheidung als "akzeptiert" (da man auf die Möglichkeit eines Anwalts etc. hingewiesen wird).
Aber stimmt, einige bekommen nie ein Schreiben - dann dauerts aber länger, da 3mal dieses Schreiben versucht werden muss zugestellt zu werden. Ich vermute mal, dass einige "Habibis" einfach nicht die komplette Adresse ihrem Anwalt geben, damit die Nochehefrau keine Probleme macht wink

LG Simla

Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten? [Re: LOE110119] #326916
30/03/2010 12:22
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Habe heute beim OLG und Konsulat angerufen, beide meinten das ich diese Beglaubigung nicht machen muss.

Das ist ja komisch, da Ihr ja schon die Erfahrung habt, habt ihr das schon hinter euch..

Liegt es vielleicht daran das wir beide hier geboren sind?

Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten? [Re: aman80] #326917
30/03/2010 12:30
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Das OLG kann Dir sicher nicht sagen was Du in Tunesien brauchst smile
Dass Dir das Tunesische Konsulat aber so ne Auskunft gibt.....ähm......ja......

Fakt ist - Du musst es in Tunesien eintragen lassen. Dies geht nur über einen Anwalt und DER wird Dir genau sagen, was Du brauchst wink
Ich bin sicher da gibt es auch megaUnterschiede.........meine Scheidung war am "Ballermann", mag sein, dass sie da mehr binationale Hochzeiten/Erfahrung haben und mehr prüfen wenns um die Scheidung geht wink
LG Simla

Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten? [Re: LOE110119] #326919
30/03/2010 12:39
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--> "früher" konnte man im übrigen einfach sein Scheidungsurteil übersetzen lassen und dies wurde dann problemlos beim Standesamt eingetragen....

Re: Heiraten Welchen Ablauf am besten? [Re: LOE110119] #326921
30/03/2010 12:46
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Original geschrieben von: Simla
--> "früher" konnte man im übrigen einfach sein Scheidungsurteil übersetzen lassen und dies wurde dann problemlos beim Standesamt eingetragen....


Ok dann kläre ich das mit den Anwalt ab.
Danke dir nochmal ;-)

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