Hallo Mahdia 207,

Anspruch auf Vermittlungsgutschein besteht, sofern er mindesten 8 Wochen arbeitslos gemeldet ist, UND LEISTUNGEN bezieht.
Leider reguliert sich der Arbeitsmarkt im Moment zum überwiegenden Teil über Private Arbeistvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung.
Viel Glück!


Die Freiheit ist immer nur Freiheit des Andersdenkenden.
Rosa Luxemburg