Hallo Mahdia 207,
Anspruch auf Vermittlungsgutschein besteht, sofern er mindesten 8 Wochen arbeitslos gemeldet ist, UND LEISTUNGEN bezieht.
Leider reguliert sich der Arbeitsmarkt im Moment zum überwiegenden Teil über Private Arbeistvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung.
Viel Glück!