Original geschrieben von: Alina 7ayati

Es sind Tabus in Tunesien, nicht hier in Deutschland... wink

§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses
Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft......


Von dem her.....bleiben wir doch einfach vor der eigenen Haustür wink