Salam, also eine Scheinehe kann hier keine Aussage sein denn sie hat ein Kind mit dem Mann gezeugt unddas aus Liebe. Selbst wenn es ein Schein seinerseits war ist und war es der Frau nicht bekannt so lese ich das raus. Dann kann sie nicht belangt werden.
Wenn ihr solange verheiratet wart und er ein unbefristetet Aufenthaltsrecht hat dann kann Frau übers Jug und über das GEricht gehen und ne einstweilige Verfügung beantragung machen wegen Gewalt. Abegeschoben wird der noch lange nicht warum auch.
Man kann dann übers Jug oder Gericht ein betreuten Umgang der Kinder gewährleisten wenn man Angst hat das die Kinder entführt oder so werden. Und wenn er selbst die Frau bedroht und sie auch Anzeige gemacht hat kann sie immer noch ne Bannmeile beantragen, denn die Polizei kann nichts machen und geben meist diesen Rat.
Selbst wenn er Schwarzarbeit getätigt hat und du davon provitiert hast machst du dich mit strafbar

Und gut mir den Drogen wenn du es nicht beweisen kannst tja ist eigentlich dann genauso wie mit der Schwarzarbeit wo kein Kläger ist ist auch kein Richter. Was auch heißen kann es können unangenehme Fragen auf dich zukommen wenn de den Mund aufmachst.
Wassalam