Nach der ersten Abschiebung hat Lebenslängliche Sperre für Schengenländer....Kann es sein, dass nach der Abschiebung wird ihm anreise nach Europa verboten?
???? Europa war ihm schon nach der ersten Abschiebung VERBOTEN!
Und nach der 2. Aktion wird es doppelt so schwer eine zeitliche Befristung durchzusetzen, auch wenn er mit einer Deutschen verheiratet ist!
Hat er seine Abschiebung von damals bezahlt?
Da kommt ja einiges zusammen.....2 Abschiebungen mit Begleitpersonal, Anwälte.....10.000 - 15.000 Euro?
dass er ihm Heimat auch ins Gefängnis muss?
Eigentlich nicht. In der Regel wird er durchsucht, Drogentest und lange verhört, der Reisepass abgenommen.
Dann kann man i.d.R. gehen.
LG Simla