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Haben wir eine Chance? #326042
14/03/2010 23:51
14/03/2010 23:51
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Mein Lebensgefährte wurde schon mal abgeschoben.Ist zurück mit falschen Pass nach Deutschland gekehrt,leider erwischt worden.Jetzt befindet sich in Gefängniss.Ich will ihn nicht verlieren- bin bereit sogar in JVA zu heiraten.Ergeben sich Probleme bei der legalisazion seiner Papiere,bzw. Geburtsurkunde usw.durch deutsche Botschaft in seiner Heimat? falls wir mit der Zeit nicht schaffen und wird abgeschoben ich fliege dann nach Tunesien ihn zu heiraten.Welche Chancen haben wir dann? Habe deutschen Pass.Wer hat ähnliche Erfahrung gemacht und kann mir mit Tipps helfen? Danke voraus!

Re: Haben wir eine Chance? [Re: Slava] #326044
14/03/2010 23:59
14/03/2010 23:59
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Hallo Slava,
heiraten wird Euch niemand verbieten.....jedoch wird er sicher nicht so schnell in Deutschland leben dürfen.
Ich gehe mal davon aus, er wird erneut ausgwiesen und abgeschoben. Dann muss die Ausweisung erst mal zeitlich befristet werden und die Abschiebekosten bezahlt werden.
Eine Ehe ist kein "Ticket nach Deutschland", besonders nicht wenn man vorbestraft, ausgewiesen, abgeschoben wurde und oben drauf wieder vorsätzlich illegal dreist mit gefälschten Papieren einreist.
LG Simla

Re: Haben wir eine Chance? [Re: LOE110119] #326045
15/03/2010 00:03
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Einfach mal bei www.info4alien.de anfragen, bevor hier einigen wieder der Hut hochgeht..... crazy

Re: Haben wir eine Chance? [Re: LOE110119] #326046
15/03/2010 02:44
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Grundsätzlich ist ein Einreiseverbot nach Abschiebung in Folge von Straftaten erstmal unbefristet, wenn das Gericht und/oder Ausländerbehörde keine Frist festgesetzt hat. Der Betroffene kann einen Antrag auf Befristung des Einreiseverbotes stellen. Dieser Antrag ist an die Ausländerbehörde zu richten, die die Ausweisung oder Abschiebung verfügt hat.Wird das Einreiseverbot aufgehoben heißt dies in der Regel aber immer noch nicht, dass ich sofort einreisen darf. In einem gesonderten Antragsverfahren müssen Visum und ggf. Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

Häufig wird nach Straffälligkeit innerhalb der EU und erfolgter Abschiebung ein "Einreiseverbot" für eine durchschnittliche Dauer von 7 Jahren in alle Schengen-Länder verhängt.

Grüße
Oli


Kindesentzug24.com, Kostenlose Hilfe bei Kindesentzug und Kindesentführung ins Ausland.
Re: Haben wir eine Chance? [Re: Slava] #326086
15/03/2010 16:19
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ihr könnt jederzeit heiraten und in tunesien leben.


Hold fast to Dreams, for it Dreams die
Life is a brocken winged Bird
that can not fly

~*~ R.I.P. Michael J. Jackson ~*~
~*~ 29.08.1958 - 25.06.2009 ~*~
Re: Haben wir eine Chance? [Re: dreamfighter] #326092
15/03/2010 18:17
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Dann ordentlich sparen, damit ihr die Abschiebekosten bezahlen könnt. Wenn das erledigt ist, dann kann er bestimmt auch irgendwann wieder nach D einreisen.

LG.

Re: Haben wir eine Chance? [Re: LOE110119] #326098
15/03/2010 19:27
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Hallo,

Antwort auf:
ist zurück mit falschen Pass nach Deutschland gekehrt, leider erwischt worden.


Und zusätzlich wird er in Deutschland und Tunesien einen Prozess wegen Urkundenfälschung bekommen, denn auch in Tunesien ist es strafbar mit falschen Dokumenten. So hat er ja auch ein Visa sich erkauft, oder?

Wenn er von Deutschland abgeschoben wird, kann es sein das er direkt in Tunesien am Flughafen verhaftet wird.

Das solltet ihr in TN klären, ob da gegen ihn auch etwas vorliegt.

Claudia

Re: Haben wir eine Chance? [Re: kindesentzug24] #326111
15/03/2010 21:46
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Salam also ich meine gelesen zu haben das die Befristung der Einreisesperre zwei Jahre beträgt. Habe ich aus Info4alien.
Aber wie schon geschrieben worden ist die Abschiebekosten müssen beglichen werden und die sind nicht ohne.

Wassalam


BISMILLAH RAHMEN RAHIM

http://www.helft-tunesien.org

Re: Haben wir eine Chance? [Re: bandy] #326112
15/03/2010 22:00
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Original geschrieben von: bandy
Salam also ich meine gelesen zu haben das die Befristung der Einreisesperre zwei Jahre beträgt. Habe ich aus Info4alien.
Aber wie schon geschrieben worden ist die Abschiebekosten müssen beglichen werden und die sind nicht ohne.

Hallo Bandy,
nein! wink
Eine Ausweisung kann von vorn herein auf 6 Monate, 1 Jahr, 2 Jahre, 3 Jahre.........oder eben unbefristet sein.
Ist die Ausweisung unbefristet, muss man einen Antrag auf eine Befristung stellen. Unbefristet ....man sagt.....sind 5 Jahre. So wie eben Lebenslänglich 15 Jahre sind wink

Bei der geschilderten Geschichte gehe ich mal nicht davon aus, dass hier niemals auf 2 Jahre befristet wird. Immerhin ging der Straftat bereits eine Ausweisung voraus!

Eine Abschiebung aus der Haft mit Begleitpersonen nach Tunesien kostet zwischen 5000-8000 Euro.
LG Simla

Re: Haben wir eine Chance? [Re: LOE110119] #326191
16/03/2010 23:55
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Slava  Offline OP
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Ich danke Euch für die Infos, danke dass Ihr euch Zeit genommen habt um mir zu beantworten!
Falls ich zeitlich schaffe ihn in JVA zu heiraten dann wäre unsere Beziehung hier noch zu retten oder muss er auch abgeschoben werden?
Nach der ersten Abschiebung hat Lebenslängliche Sperre für Schengenländer....Kann es sein, dass nach der Abschiebung wird ihm anreise nach Europa verboten? dass er ihm Heimat auch ins Gefängnis muss?

Re: Haben wir eine Chance? [Re: Slava] #326192
17/03/2010 00:09
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PeppermintPatty Offline
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Hallo slava,

die Antworten auf deine Fragen wurden meines Erachtens alle schon in den bisherigen Posts gegeben?

Ich würde mich an deiner Stelle auf einen seeeehr langen, steinigen und kostspieligen Weg einstellen...

NEIN er wird wohl nicht hier bleiben können
JA er würde wohl trotz Heirat abgeschoben
JA es ist wahrscheinlich dass die Einreisesperre bestehen bleibt

JA, KÖNNTE sein dass er in Tunesien auch eine Strafe bekommt, und ins Gefängnis muss.

Abschließen und 100% sicher wird dir das hier aber keiner sagen können, a) ist jeder Fall anders und b) sind hier meines WIssens nach keine Juristen wink

Re: Haben wir eine Chance? [Re: Slava] #326194
17/03/2010 09:29
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Original geschrieben von: Slava

Nach der ersten Abschiebung hat Lebenslängliche Sperre für Schengenländer....Kann es sein, dass nach der Abschiebung wird ihm anreise nach Europa verboten?

???? Europa war ihm schon nach der ersten Abschiebung VERBOTEN!
Und nach der 2. Aktion wird es doppelt so schwer eine zeitliche Befristung durchzusetzen, auch wenn er mit einer Deutschen verheiratet ist!
Hat er seine Abschiebung von damals bezahlt?
Da kommt ja einiges zusammen.....2 Abschiebungen mit Begleitpersonal, Anwälte.....10.000 - 15.000 Euro?

Original geschrieben von: Slava

dass er ihm Heimat auch ins Gefängnis muss?

Eigentlich nicht. In der Regel wird er durchsucht, Drogentest und lange verhört, der Reisepass abgenommen.
Dann kann man i.d.R. gehen.
LG Simla