Salam also ich meine gelesen zu haben das die Befristung der Einreisesperre zwei Jahre beträgt. Habe ich aus Info4alien.
Aber wie schon geschrieben worden ist die Abschiebekosten müssen beglichen werden und die sind nicht ohne.
Hallo Bandy,
nein!

Eine Ausweisung kann von vorn herein auf 6 Monate, 1 Jahr, 2 Jahre, 3 Jahre.........oder eben unbefristet sein.
Ist die Ausweisung unbefristet, muss man einen Antrag auf eine Befristung stellen. Unbefristet ....man sagt.....sind 5 Jahre. So wie eben Lebenslänglich 15 Jahre sind

Bei der geschilderten Geschichte gehe ich mal nicht davon aus, dass hier niemals auf 2 Jahre befristet wird. Immerhin ging der Straftat bereits eine Ausweisung voraus!
Eine Abschiebung aus der Haft mit Begleitpersonen nach Tunesien kostet zwischen 5000-8000 Euro.
LG Simla