Ich würde das auch noch einmal überprüfen lassen,denn Du hast ja die 8 Wochen nach der Geburt ein Beschäftigungsverbot.
Das spricht für die Aussage von dreamfighter, dass Dein Mann erst nach Ablauf der 8 Wochen übernehmen kann.
Frag sicherheitshalber bei der Elterngeldstelle nach,die ja dann auch die Anträge bearbeiten.


Die Freiheit ist immer nur Freiheit des Andersdenkenden.
Rosa Luxemburg