Grundsätzlich ist ein Einreiseverbot nach Abschiebung in Folge von Straftaten erstmal unbefristet, wenn das Gericht und/oder Ausländerbehörde keine Frist festgesetzt hat. Der Betroffene kann einen Antrag auf Befristung des Einreiseverbotes stellen. Dieser Antrag ist an die Ausländerbehörde zu richten, die die Ausweisung oder Abschiebung verfügt hat.Wird das Einreiseverbot aufgehoben heißt dies in der Regel aber immer noch nicht, dass ich sofort einreisen darf. In einem gesonderten Antragsverfahren müssen Visum und ggf. Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Häufig wird nach Straffälligkeit innerhalb der EU und erfolgter Abschiebung ein "Einreiseverbot" für eine durchschnittliche Dauer von 7 Jahren in alle Schengen-Länder verhängt.
Grüße
Oli