Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen: 52 C 1370/09):
Pauschalurlauber müssen nicht in ein Flugzeug steigen, wenn sie den begründeten Verdacht haben, dass die Maschine fluguntüchtig ist. Sie können in einem solchen Fall unter Umständen vom Reiseveranstalter sogar den kompletten Reisepreis zurückfordern.

Im vorliegenden Fall musste ein Flugzeug auf einem Flug in die Türkei in Wien zwischenlanden und konnte erst nach 14-stündigen Reparaturarbeiten und dem Einfliegen von Ersatzteilen weiterfliegen.

Quelle: Süddeutsche
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/959372

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Ich selbst habe mal in einem LTU-Flieger gesessen, zum Glück in Düsseldorf, bei dem bei den Startvorbereitungen das linke Leitwerk nicht mehr funktionierte. Im Beisein der Passagiere wurden diverse Seitenabdeckungen demontiert und solange Module getauscht, bis dass das Leitwerk sich wieder bewegte.
Mit zweistündiger Verspätung ging es dann los.
Es ist keiner wieder ausgestiegen, aber ein mulmiges Gefühl blieb.