mmmhhhh also ich gehe mal davon aus dass "so einer" im Ausländerzentralregister ausgeschrieben ist.
Und da bekommt er eine Selbstauskunft, sofern er sich Identifizieren kann.....auch aus dem Ausland.
Erstaunlicherweise geht z.B. eine Selbstauskunft des SIS per email (sofern eine amtlich beglaubigte Passkopie vorher im Original zugeschickt wurde).
Und wie gesagt, auch Tunesier können logisch denken und ein Haftbefehl in diesem Fall ist ja zu erwarten......
ABER.........ändert leider nichts am Fall.