Ein Haftbefehl......ist registriert und selbstverständlich hat jeder das Recht auf Einsicht in seine gespeicherten Daten, sei es beim Bundesgerichtshof, beim Ausländerzentralregister (wo er ja auch ausgeschrieben sein müsste!), bei der DASTA der Polizei usw.
Wie soll es sein Anwalt "herausbekommen"? Da muss man schon anfragen.
LG Simla
Das funktionirt nur über eine Anfrage eines in Deutschland zugelassenen Anwalt, da Privatpersonen, ohne festen Wohnsitz keine Auskünfte in laufenden oder schwebenden Verfahren erhalten.
Grüße
Oli