Original geschrieben von: Simla
Sorry, aber ein Haftbefehlt ist doch kein Geheimnis, unterliegt nicht der Schweigepflicht, oder?
Jeder "Kunde" wird informiert und wenn vom Erzeuger eine "was wäre wenn-Frage" gekommen ist......wird der Beamte auch brav antworten "WENN sie sowas am laufen haben kann ein Haftbefehl vorliegen".


Doch ist er, je nachdem wie er in der Ausschreibung steht und dieser ist eigentlich nicht zugänglich. Nicht einmal sein Anwalt hat es heraus bekommen.

Anscheind wurde es ihm auch konkret offerriert, also ohne "was wäre wenn".

Grüße
Oli

Last edited by kindesentzug24; 09/03/2010 15:08.

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