So, neuer Sachstand:
Die ermittelnde Staatsanwaltschaft war nicht sonderlich amüsiert über die "Warnung an den KV" und möchte nun hier eigene Schritte gehen.
Die Passproblematik stellt sic mittlerweile wie folgt dar: Die Mutter verfügt über das AB, welches aber lt. Meinung der Sachbearbeiterin in TN fehlerhaft ist. Begründung: In dem AB stünde drin, dass sich die Kinder in D aufhalten. Da sie dies aber nicht tun und der Vater ein Sorgerecht aus TN hat ist sie gewillt dem Sorgerecht aus TN zu glauben.
Die Bemerkung dass die Kinder sich in D aufhalten steht aber nahezu in jedem AB bei internationalem Kindesentzug. Das hat mit der Grenzsperre und evtl. Rückführungen zu tun, falls das Kind im Schengener Raum "aufschlägt". Ist eine reine Vorsichtsmaßnahme.
Der Mutter wurde jetzt durch die Botschaft Falschaussage vor Gericht vorgeworfen.
*Ironie ein* Ist ja auch irgendwo logisch. Die Mutter stellt in D Strafantrag wegen Kindesentzug, der Richter urteilt zu deren Gunsten, wie auch das Familiengericht, obwohl die Kinder in D sind??? So etwas passiert nicht mal am 1. April. *Ironie aus*
Grüße
Oli