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Probleme Kindesentzug/Rückführung #325469
09/03/2010 14:02
09/03/2010 14:02
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Hallo,

bei einer Kindesrückführung sind uns bisher noch nicht bekannte Probleme aufgetreten.

Kurz die Vorgeschichte: Mutter mit 3 Kindern lebte in TN. Dort hat ihr Ex-Ehemann die Kinder entzogen, Mutter eingesperrt, geschlagen usw. Ihr gelang dann die Flucht, leider ohne Kinder, da die Botschaft anscheinend auch nicht gewillt war ihr zu helfen. Von Deutschland aus, reichte sie in TN die Scheidung ein. Kontakt zu den Kindern brach völlig ab, Telefonate usw. durfte sie nicht mehr führen. Die Mutter verfügt in D über das Sorgerecht und das AB. Mittlerweile ist die Scheidung durch und der Vater hat in TN das Sorgerecht. Vater, geborener Tunesier hat auch deutsche Staatsangehörigkeit.

Nun gelang es bestimmten Leuten,(möchte hierzu nicht genauer darauf eingehen) dass der Vater wieder Kontakt zur Mutter aufbaute und nach Deutschland reisen wollte. Leider wurde er von der deutschen Botschaft gewarnt, dass in D ein Haftbefehl gegen ihn besteht. daraufhin brach er die Reise ab.

Nun möchte er von der deutschen Botschaft in TN, deutsche Pässe für die Kinder. Da die Mutter das AB und Sorgerecht in D hat, dürfte dies ohne ihre Zustimmung nicht gehen. Die Botschaft behauptet aber es geht, sie müssten einfach nur das tunesische Sorgerecht anerkennen, zu was sie auch befugt sind?!?

Hat jemand schon einmal etwas ähnliches erlebt? Kann eine Botschaft einfach durch einen Stempel eine deutsche gerichtliche Entscheidung umgehen, indem sie eine gerichtliche Entscheidung eines anderen Landes anerkennt?

Kommt die Warnung an den KV nicht einer Strafvereitelung bzw. Strafvereitelung im Amt nach §258 StgB gleich indem hier die Maßnahme eines deutschen Gerichts, in diesem Fall HB, verhindert?

Im Umkehrschluss würde dies bedeuten, dass die Mutter alle Rechte in Deutschland verlieren würde und somit eine Rückführung, egal welcher Art, auch in Deutschland der Strafverfolgung unterliegen würde.

Ich kann mich hier leider über die Taktik der Rückführung derzeit nicht genauer äußern, da diese bisher sehr gut lief und nun nur durch die Botschaft vereitelt wird. Bitte hierzu um Verständnis.

Grüße
Oli



Last edited by kindesentzug24; 09/03/2010 14:04.

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Re: Probleme Kindesentzug/Rückführung [Re: kindesentzug24] #325470
09/03/2010 14:10
09/03/2010 14:10
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Hallo Oli,

zu beachten ist :

Der Elternteil, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, kann den Pass alleine (ohne Zustimmung des mitsorgeberechtigten anderen Elternteils!) beantragen, wenn

* sich das minderjährige Kind auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei ihm aufhält

oder

* sich das minderjährige Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils gewöhnlich bei ihm aufhält. Ein Indiz für das Einverständnis zum gewöhnlichen Aufenthalt ist die alleinige Wohnung des Kindes.

--> somit sollte die Mutter der Botschaft klarmachen, dass sie bereits gegen den gewöhnlichen Aufenthalt Einspruch erhoben hat und das Verfahren wegen Kindesentzug läuft.

--> natürlich kann die Mutter dem tunesischen Sorgerecht zustimmen.......was sie aber ja hoffentlich nicht machen wird!
LG Simla

Re: Probleme Kindesentzug/Rückführung [Re: LOE110119] #325478
09/03/2010 14:25
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Hallo Simla,

danke für die schnelle Antwort.

Der "gewöhnliche" Aufenthalt liegt derzeit in TN, entstanden durch eine strafbare Handlung, welcher in Deutschland auch nach §235 gewertet wurde. In TN natürlich nicht, hier ist die entscheidung natürlich zu Gunsten des KV ergangen. Dies sollte für die deutsche Botschaft jedoh in Bezug auf deutsche Pässe irrelevant sein.

Der Botschaft ist sehr wohl bewusst, dass in Deutschland alle rechte der Mutter zugesprochen wurden. Das alleinige AB, wie auch das alleinige Sorgerecht. Dem tunesischen Sorgerecht wurde natürlich nicht zugestimmt.

Wir, wie auch die deutsche Staatsanwaltschaft, haben die Befürchtung dass er die pässe nutzt um mit den Kindern in ein anderes arabisches Land zu fliehen, da ihm in TN mittlerweile einige Gläubiger auf den Fersen sind.

Die Botschaft argumentiert so, dass es sich um einen deutschen Staatsbürger handelt, welcher auch als solcher behandelt wird. Das Kindeswohl und das Interesse der deutschen Mutter stehen wohl hintenan.

Grüße
Oli


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Re: Probleme Kindesentzug/Rückführung [Re: kindesentzug24] #325480
09/03/2010 14:29
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Hallo Oli,
eine "schwierige" Sache. Die deutschen Behörden müssen nach den "Vorschriften"/Gesetzen/Dienstanweisungen handeln und können keine Rücksicht auf "private Probleme" nehmen.
Nicht böse gemeint - sondern nur eine Erklärung der "anderen Seite".
Das Passgesetz iVm dem Meldegesetz hat eine klare Linie die gefahren werden muss.

Aber da die Botschaft ja nicht einfach Pässe ausstellt, ist dies ja schon mal ganz klar zum Vorteil der Mutter.

Mein o.g. Text ist eh "lachhaft". Denn.......wenn ein Elternteil sein Kind einfach ummeldet, erfährt der andere Elternteil dies unter Umständen gar nicht und kann dagegen gar nicht "angehen".
LG Simla

Re: Probleme Kindesentzug/Rückführung [Re: kindesentzug24] #325482
09/03/2010 14:34
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Antwort auf:
Die Botschaft argumentiert so, dass es sich um einen deutschen Staatsbürger handelt, welcher auch als solcher behandelt wird.

Und warum heißt es dann immer, ein Deutsch-Tunesier sei in Tunesien nur als Tunesier zu behandeln, und die dt. Botschaft könne bei Problemen nicht helfen??

Re: Probleme Kindesentzug/Rückführung [Re: LOE110119] #325485
09/03/2010 14:36
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Mir fehlen da einfach zu viele Detailinfos, die du uns aus verständlichen Gründen auch nicht geben kannst.
In den mir bekannten Fällen, hat die Botschft sich durchaus sehr engagiert im Sinne des Kindeswohls eingesetzt.

Ich versteh auch nicht ,warum ihr hier versucht der Botschaft den schwarzen Peter zuzuschieben, zumal sie ja auch für Euch wohl ein wichtiger Anlaufpunkt ist.

LG

Re: Probleme Kindesentzug/Rückführung [Re: Nela] #325486
09/03/2010 14:40
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Original geschrieben von: Nela

Antwort auf:
Die Botschaft argumentiert so, dass es sich um einen deutschen Staatsbürger handelt, welcher auch als solcher behandelt wird.

Und warum heißt es dann immer, ein Deutsch-Tunesier sei in Tunesien nur als Tunesier zu behandeln, und die dt. Botschaft könne bei Problemen nicht helfen??

Hier geht es um die Ausstellung DEUTSCHER Ausweisdokumente.....und die werden ausschliesslich nach deutschem Recht ausgestellt.
LG Simla

Re: Probleme Kindesentzug/Rückführung [Re: LOE110119] #325487
09/03/2010 14:48
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Aber nach dt. Recht hat doch die Mutter in diesem Fall das (alleinige) Sorgerecht - wenn ich es richtig verstanden habe - und hier will doch der Vater (gemäß tunesischem Recht) im Alleingang deutsche Reisedokumente ausstellen lassen. confused

Re: Probleme Kindesentzug/Rückführung [Re: Nela] #325488
09/03/2010 14:51
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Eben....und diese wurde nicht ausgestellt.....

Re: Probleme Kindesentzug/Rückführung [Re: LOE110209] #325489
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So, neuer Sachstand:

Die ermittelnde Staatsanwaltschaft war nicht sonderlich amüsiert über die "Warnung an den KV" und möchte nun hier eigene Schritte gehen.

Die Passproblematik stellt sic mittlerweile wie folgt dar: Die Mutter verfügt über das AB, welches aber lt. Meinung der Sachbearbeiterin in TN fehlerhaft ist. Begründung: In dem AB stünde drin, dass sich die Kinder in D aufhalten. Da sie dies aber nicht tun und der Vater ein Sorgerecht aus TN hat ist sie gewillt dem Sorgerecht aus TN zu glauben.

Die Bemerkung dass die Kinder sich in D aufhalten steht aber nahezu in jedem AB bei internationalem Kindesentzug. Das hat mit der Grenzsperre und evtl. Rückführungen zu tun, falls das Kind im Schengener Raum "aufschlägt". Ist eine reine Vorsichtsmaßnahme.

Der Mutter wurde jetzt durch die Botschaft Falschaussage vor Gericht vorgeworfen.

*Ironie ein* Ist ja auch irgendwo logisch. Die Mutter stellt in D Strafantrag wegen Kindesentzug, der Richter urteilt zu deren Gunsten, wie auch das Familiengericht, obwohl die Kinder in D sind??? So etwas passiert nicht mal am 1. April. *Ironie aus*


Grüße
Oli


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Re: Probleme Kindesentzug/Rückführung [Re: kindesentzug24] #325490
09/03/2010 14:53
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Original geschrieben von: kindesentzug24

Die Passproblematik stellt sic mittlerweile wie folgt dar: Die Mutter verfügt über das AB, welches aber lt. Meinung der Sachbearbeiterin in TN fehlerhaft ist. Begründung: In dem AB stünde drin, dass sich die Kinder in D aufhalten.

Eilantrag - ändern lassen.

Re: Probleme Kindesentzug/Rückführung [Re: LOE110209] #325494
09/03/2010 14:57
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Original geschrieben von: Galega

Ich versteh auch nicht ,warum ihr hier versucht der Botschaft den schwarzen Peter zuzuschieben, zumal sie ja auch für Euch wohl ein wichtiger Anlaufpunkt ist.


Hallo Galega,

wir möchten der Botschaft nicht den schwarzen Peter zuschieben, erwarten nur etwas Fingerspitzengefühl.

Eine Warnung vor einem HB in D ist jedoch grundsätzlich nicht akzeptabel. Mittlerweile soll es ein Lehrling gewesen sein, welcher die Infos rausgegeben hat.

Wir persönlich, oder eben "dritte" wählten die Botschaft, aufgrnd Erfahrungen der vergangenen Zeit nicht als Anlaufpunkt, sondern der KV hat es leider getan.

Grüße
Oli


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Re: Probleme Kindesentzug/Rückführung [Re: kindesentzug24] #325496
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Sorry, aber ein Haftbefehlt ist doch kein Geheimnis, unterliegt nicht der Schweigepflicht, oder?
Jeder "Kunde" wird informiert und wenn vom Erzeuger eine "was wäre wenn-Frage" gekommen ist......wird der Beamte auch brav antworten "WENN sie sowas am laufen haben kann ein Haftbefehl vorliegen".

Re: Probleme Kindesentzug/Rückführung [Re: LOE110119] #325500
09/03/2010 15:06
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....mal abgesehen davon kann der Erzeuger eine Selbstauskunft einholen und erfährt so von seinem Haftbefehl.
....und auch Tunesier können 1 + 1 zusammen zählen

Re: Probleme Kindesentzug/Rückführung [Re: LOE110119] #325501
09/03/2010 15:07
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Lehrlinge an einer Botschaft???? Das wäre mir neu!

Re: Probleme Kindesentzug/Rückführung [Re: LOE110119] #325502
09/03/2010 15:07
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Original geschrieben von: Simla
Sorry, aber ein Haftbefehlt ist doch kein Geheimnis, unterliegt nicht der Schweigepflicht, oder?
Jeder "Kunde" wird informiert und wenn vom Erzeuger eine "was wäre wenn-Frage" gekommen ist......wird der Beamte auch brav antworten "WENN sie sowas am laufen haben kann ein Haftbefehl vorliegen".


Doch ist er, je nachdem wie er in der Ausschreibung steht und dieser ist eigentlich nicht zugänglich. Nicht einmal sein Anwalt hat es heraus bekommen.

Anscheind wurde es ihm auch konkret offerriert, also ohne "was wäre wenn".

Grüße
Oli

Last edited by kindesentzug24; 09/03/2010 15:08.

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Re: Probleme Kindesentzug/Rückführung [Re: kindesentzug24] #325504
09/03/2010 15:10
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Ein Haftbefehl......ist registriert und selbstverständlich hat jeder das Recht auf Einsicht in seine gespeicherten Daten, sei es beim Bundesgerichtshof, beim Ausländerzentralregister (wo er ja auch ausgeschrieben sein müsste!), bei der DASTA der Polizei usw.
Wie soll es sein Anwalt "herausbekommen"? Da muss man schon anfragen.
LG Simla

Re: Probleme Kindesentzug/Rückführung [Re: LOE110209] #325505
09/03/2010 15:10
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Original geschrieben von: Galega
Lehrlinge an einer Botschaft???? Das wäre mir neu!


So wurde es zumindest gesagt. Die Daten wurden nicht herausgegeben, das macht der Staatsanwalt wohl jetzt über das Auswärtige Amt.

Grüße
Oli


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Re: Probleme Kindesentzug/Rückführung [Re: kindesentzug24] #325508
09/03/2010 15:15
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Ich verstehe den Sinn deines Posts hier nicht!!
Euer Plan ist nicht aufgegangen - ok. Das ihr da frustriert seit, kann ich ja noch verstehen.
Wenn ihr meint, die Botschaft habe sich nicht an die Spielregeln gehalten, dann unternehmt die nötigen rechtlichen Schritte.
Aber warum in einem Tn Forum posten???
Ich kann mir nicht vorstellen, das irgendjemand hier die Kinder rausfliegen wird oder so.

Da ich auch manchmal, leider, am Rande solche Fälle mitbekomme, kann ich nur noch mal bekräftigen, was ich oben schon gesagt habe, Ich habe von der Botschaft und gerade dieser Sachbearbeiterin, als kompetenten und engagierten Partner in solchen Fällen gehört. Vor ein paar Wochen hat gerade diese Frau in einem ganz verstrickten Fall eine tolle Arbeit geleistet, die weit über ihre amtliche Pflichten hinausging und die betroffene Mutter ist voll des Lobes!!!

Ich wünsche den Kinder, das eine für sie gute Lösung gefunden wird!

Re: Probleme Kindesentzug/Rückführung [Re: LOE110209] #325509
09/03/2010 15:25
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Hallo Galega,

uns ging es hier nur um den rechtlichen Aspekt und eventuellen Erfahrungswerten in Bezug auf Passaustellung und Anerkennung des tunesischen Sorgerechts durch eine deutsche Botschaft, entgegen deutscher Gerichtsentscheidungen.

Wie ich aber schon geschrieben habe, hat sich mittlerweile der Hintergrund aufgeklärt.

Wir selbst haben mit einer Rückführung nichts zu tun, sondern lediglich Kontakt zur Mutter.

Grüße
Oli


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Re: Probleme Kindesentzug/Rückführung [Re: LOE110119] #325510
09/03/2010 15:27
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Original geschrieben von: Simla
Ein Haftbefehl......ist registriert und selbstverständlich hat jeder das Recht auf Einsicht in seine gespeicherten Daten, sei es beim Bundesgerichtshof, beim Ausländerzentralregister (wo er ja auch ausgeschrieben sein müsste!), bei der DASTA der Polizei usw.
Wie soll es sein Anwalt "herausbekommen"? Da muss man schon anfragen.
LG Simla


Das funktionirt nur über eine Anfrage eines in Deutschland zugelassenen Anwalt, da Privatpersonen, ohne festen Wohnsitz keine Auskünfte in laufenden oder schwebenden Verfahren erhalten.

Grüße
Oli


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Re: Probleme Kindesentzug/Rückführung [Re: kindesentzug24] #325512
09/03/2010 15:35
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mmmhhhh also ich gehe mal davon aus dass "so einer" im Ausländerzentralregister ausgeschrieben ist.
Und da bekommt er eine Selbstauskunft, sofern er sich Identifizieren kann.....auch aus dem Ausland.

Erstaunlicherweise geht z.B. eine Selbstauskunft des SIS per email (sofern eine amtlich beglaubigte Passkopie vorher im Original zugeschickt wurde).

Und wie gesagt, auch Tunesier können logisch denken und ein Haftbefehl in diesem Fall ist ja zu erwarten......

ABER.........ändert leider nichts am Fall.

Re: Probleme Kindesentzug/Rückführung [Re: LOE110209] #325513
09/03/2010 15:40
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Original geschrieben von: Galega

Da ich auch manchmal, leider, am Rande solche Fälle mitbekomme, kann ich nur noch mal bekräftigen, was ich oben schon gesagt habe, Ich habe von der Botschaft und gerade dieser Sachbearbeiterin, als kompetenten und engagierten Partner in solchen Fällen gehört. Vor ein paar Wochen hat gerade diese Frau in einem ganz verstrickten Fall eine tolle Arbeit geleistet, die weit über ihre amtliche Pflichten hinausging und die betroffene Mutter ist voll des Lobes!!!


Hallo Galega,

diese Erfahrung können wir leider nicht mit dir teilen. Hierbei gehe ich jedoch davon aus, dass dies weniger an den Mitarbeitern der Botschaft liegt, sondern vielmehr daran, dass bei uns nahezu nur die Fälle auflaufen, in welchen es nicht wie gewünscht funktioniert hat.

Fälle in welchen die Botschaft gute Arbeit leistete kommen bei uns natürlich nicht an, so dass ich hier die Botschaft natürlich nicht grundzätzlich als "schlecht" darstellen möchte.

Grüße
Oli

Last edited by kindesentzug24; 09/03/2010 15:41.

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Re: Probleme Kindesentzug/Rückführung [Re: kindesentzug24] #325514
09/03/2010 15:56
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Ihr seit ja auch nicht der einzige Ansprechpartner in solchen Fällen und könnt ja deswegen auch gar nicht von allen Fällen wissen.
Der geglückte Fall einer Rückführung ist in meinen Augen ,der über den gar nicht gesprochen wird. Keine Details, keine Personen!
Schon deswegen verstehe ich nicht was Ihr hier bezweckt. Die Fülle der Details wird viel zu vielen Leuten verraten über wen hier konkret gesprochen wird.

LG

Re: Probleme Kindesentzug/Rückführung [Re: LOE110209] #325515
09/03/2010 16:26
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Für die rosarote Brillenfraktion, die meint, ich melde mein Kind einfach nicht dem Tunesischen Konsulat und ich bin aus allem raus......finde ich solche Threads gut!

Ich wünsche allen Kindern alles Glück dieser Welt!
LG Simla

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