Hallo Simla,

danke für die schnelle Antwort.

Der "gewöhnliche" Aufenthalt liegt derzeit in TN, entstanden durch eine strafbare Handlung, welcher in Deutschland auch nach §235 gewertet wurde. In TN natürlich nicht, hier ist die entscheidung natürlich zu Gunsten des KV ergangen. Dies sollte für die deutsche Botschaft jedoh in Bezug auf deutsche Pässe irrelevant sein.

Der Botschaft ist sehr wohl bewusst, dass in Deutschland alle rechte der Mutter zugesprochen wurden. Das alleinige AB, wie auch das alleinige Sorgerecht. Dem tunesischen Sorgerecht wurde natürlich nicht zugestimmt.

Wir, wie auch die deutsche Staatsanwaltschaft, haben die Befürchtung dass er die pässe nutzt um mit den Kindern in ein anderes arabisches Land zu fliehen, da ihm in TN mittlerweile einige Gläubiger auf den Fersen sind.

Die Botschaft argumentiert so, dass es sich um einen deutschen Staatsbürger handelt, welcher auch als solcher behandelt wird. Das Kindeswohl und das Interesse der deutschen Mutter stehen wohl hintenan.

Grüße
Oli


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