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Re: Probleme Kindesentzug/Rückführung
[Re: LOE110119]
#325527
09/03/2010 19:44
09/03/2010 19:44
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Joined: Apr 2006
Beiträge: 6,893 DE: NW
Frogger
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...also ich gehe mal davon aus dass "so einer" im Ausländerzentralregister ausgeschrieben ist...
Warum denn das? Es handelt sich hier gemäß den Angaben um einen deutschen Staatsbürger. Und auch die Kinder sind deutsche Staatsbürger. Daß der Vater naturalisiert ist, spielt keine Rolle.
Übrigens: Das tunesische Gesetz gilt wegen Diskriminisierungsverbot für alle Personen, die sich in Tunesien aufhalten. M.E. (ich habe jetzt den genauen Wortlaut des tuneischen Gesetzes nicht im Kopf) dürfte das sogenannte "Aufenhaltsbestimmungrecht" sogar für authochtone deutsche Väter gelten. In diesem Falle wäre also die Botschaft in einem Dilemma, da sie ja nicht nur die Gesetze des Entsenderlandes, sondern auch die des Aufenthaltslandes achten muß. Falls man diesen Gedanken weiterverfolgt, könnte sich schon die Meinung ergeben, daß es sich hier um einen Deutschen handelt, der sich zwar gegen die Gesetze Deutschlands, aber im Einklang mit den nationalen Gesetzen (Sorgerechtsurteil in Tunesien) verhält und der dann eventuell ein Anrecht auf die Ausstellung der begehrten Dokumente hätte. Es scheint ja in der Tat so zu sein, daß ein Haftbefehl zwar in Deutschland, jedoch nicht in Tunesien besteht, zudem ist der Betreffende nicht nach Tunesien "geflüchtet", sondern seine Frau hat Tunesien verlassen (warum sie das tat, ist ja jetzt für die Beurteilung der Lage nicht relevant, sie hätte ja auch in Tunesien getrennt verbleiben können, wodurch dann die zwei gegensätzlichen Sorgerechtsurteile nicht entstanden wären).
Ich würde mir da eventuell von der Botschaft bzw. dem Auswärtigen Amt einmal eine rechtliche Beurteilung ausstellen lassen, die die diesem konkreten Fall zugrundeliegende Rechtsmeinung und die Rechtsquellen erkennen läßt, ansonsten bleibt man da nur auf Vermutungen angewiesen. Möglich wäre auch eine vorsorgliche Unterlassungsklage, um die Ausstellung der Dokumente durch die Botschaft zu verhindern - hier müßte die Botschaft dann die oben genannte Rechtsmeinung ebenfalls vertreten.
Ich persönlich wäre daran interessiert, über den Ausgang bzw. die rechtliche Stellungnahme informiert zu werden.
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