Mir sagte man.......lässt man sich in TN scheiden und hier anerkennen.....(=übers OLG) ist KEIN Verzicht vom Versorgungsausgleich möglich.

Von dem her sollte man gut überlegen was man will bzw. nicht will.
Auch "Dritte" mit seiner Scheidung zu bevollmächtigen in TN wäre jetzt nicht mein Geschmack. Nachher habe ich ein rechtkräftiges Scheidungsurteil mit ner Unterhaltszahlung, einer zu leistenden Abfindungssumme und sonst noch was s50
Überlässt man dem tunesischen Partner die Scheidung ganz, dauert es sehr lang (mehrfache Zustellung nach D) und man kann nachher unter Umständen schauen woher man das Scheidungsurteil überhaupt herbekommt.
LG Simla